Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe mal wieder eine Frage und hoffe das mir jemand helfen kann.
Mein Mann hatte so. ca 2008 eine o2 Handyvertrag, der fristgerecht gekündigt wurde, per Lastschrift gezahlt, Kündigungsbestätigung erhalten, alles OK.
Nachdem er in März 2010 bei einem Anwalt die Insolvenz beantragt hatte, bekamen wir plötzlich von o2 eine Mahnung. Angaben zur Rechnung,Summe, Konto oder ähnliches gab es nicht, nur die Drohung zu zahlen, ca. um die 300 Euro.
Der Anwalt sagte er kümmeere sich und schreibt die Firma an. Leider erhielt er weder Zahlungsaufstellung oder ähnliches. Daher wurde die Forderung in die Gläubigerliste zu Null eingetragen, da die Summe nicht bekannt war.
1 Jahr später erhielten wir wieder Post von einem Inkasso Unternehmen. Wieder keine Angaben. Der Anwalt riet uns die Schreiben aufzubewahren aber nichts zu unternehmen, einige würden versuchen Vorteil zu erhaschen und das könnte bös ausgehen, OK das wissen wir mittlerweile.
Dann einige Monate später, ein Anwalt, wieder das Gleiche, keine Rechnungsnummer, Vertragsnummer ect.
Über den Anwalt konnte man aber einiges im Internet finden, etliche hatte solche Schreiben schon bekommen, auch jene die nie bei o2 einen Vertrag hatten.
Dann wieder Ruhe. Dieses Jahr 3 Schreiben einer Anwältin A....Mumm..darf ich das hier angeben? Falls nein, bitte streichen.
Immer wieder Androhungen, Angebote über Ratenzahlung, bis zum letzten Schreiben, wenn wir nichts hören, Mahnbescheid ab Anfang August.
Darauf warten wir noch, aber nicht der Mahnbescheid lag heute im Briefkasten, sondern ein Schreiben, mit bitte um Rückruf zur Klärung.
Über die Dame wird ebenfalls viel berichtet...wir wissen leider nicht, ob es sich um eine sogenannte Abzocke handelt, oder o2 wirklich ein Gläubiger ist, was aber NICHT sein kann.
Meint Ihr ich kann der Dame eine Email schreiben, das Sie sich bitte an das zuständige Gericht wenden soll?
Mich nerven nur diese ständigen Schreiben....sieht sie eigentlich nicht das mein Mann in der Insolvenz ist? Anwälte müssten das doch einsehen können?
Ich habe noch eine Info gefunden, der Herr wird auch von ihr belästigt. Ist diese Information korrekt?
Zum Thema Verjährung: Es hängt nicht vom direktem Datum ab. Wichtig ist: Das Jahr in dem der Anspruch besteht zzgl. 3 volle Jahre, wenn bis dahin kein Urteil oder Vollstreckungsbescheid vorliegt hat der Gläubiger schlichtweg Pech gehabt. Beispiel: Anspruch besteht im Laufe des Jahres 2012 (egal welcher Tag). Dann ist der Anspruch mit Ablauf des Jahres 2015 verjährt.
Soll ich sie einfach machen lassen und Ihr nichts schreiben? Bin ratlos...
Vielen lieben Dank vorab.