Ich weiß gar nicht, wie ich anfangen soll. Mein Insolvenzverfahren (IK) wurde im
Mai 2011 eröffnet. Seit
Mai 2012 bin ich in der
WVP. Soweit, sogut. Wie hoch meine Schulden nun letztendlich noch sind - ich hab keine Ahnung, und ich weiß auch nicht, an wen ich mich da wenden kann. Mein TH sagte mir gar nix, als ich ihn um Auskunft bat.
Also, es gibt 3 Gläubiger:
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Gläubiger A (Hausbank für Hauskredit)
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Gläubiger B (Bausparkasse)
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Gläubiger C ("Verzweiflungskredit" bei 'ner nicht zu empfehlenden Bank)
Gläubiger A und
B haben ihre Forderung bei Gericht angemeldet.
Gläubiger B hat sich sein Darlehen mit einer Gehaltsabtretung gesichert.
Gläubiger C hat seine Forderung verspätet angemeldet und wird bei der Verteilung nicht mit berücksichtigt. So hieß es zum letzten Termin bei Gericht. Was Schriftliches hierüber scheint man nicht zu bekommen. Wie gesagt: Ich weiß nicht, wie hoch letztendlich meine Schulden noch sind. (Diese Ungewissheit macht mich echt noch blöd :mad2: )
Durch die Gehaltsabtretung geht regelmäßig das Geld an
Gläubiger B.
Gläubiger C hat sich damals bei Vertragsabschluss ebenfalls mit einer Gehaltsabtretung abgesichert. Von November 2010 (also vor Eröffnung meines Insolvenzverfahrens) bis August 2011 hat
Gläubiger C den abzutretenden Teil meines Gehaltes bekommen. Da
Gläubiger B vorrangig zu befriedigen war (stellte sich erst später heraus), ging das Geld dann also ab September 2011 an
Gläubiger B.
Mit meiner kommenden Gehaltsabrechnung 9/2012 ist dann alles an
Gläubiger B zurückgezahlt :juchu: . Ich habe jetzt in meiner Personalabteilung nachgefragt, wie das dann weiter läuft. Die sagten mir, dass
Gläubiger C danach an der Reihe sei. Die nun folgenden zwei Jahre bekommen die - obwohl sie bei der Schlussverteilung nicht mit berücksichtigt wurden - weiterhin aus meiner Gehaltsabtretung heraus die Kohle. Ist das tatsächlich so? Ich hab schon kreuz und quer beim "Professor Google" gesucht, aber so richtig schlau bin ich nicht geworden. Ich kapier den § 114 Inso nicht richtig in dem Zusammenhang... :rougi:
Widerwillig würde ich noch verstehen, wenn
Gläubiger C bis Mai 2013 (2 Jahre nach Eröffnung des Inso) Geld kriegt. Aber nochmal 2 Jahre??? Das stimmt doch (hoffentlich) nicht...
Ist das richtig, dass die Gehaltsabtretung trotz verspäteter Forderungsanmeldung und Nichtberücksichtigung bei der Schlussverteilung des
Gläubigers C weiterhin gilt?
Ich hoffe, es ist keiner beim Lesen meiner ellenlangen Ausführung eingeschlafen... Falls zum Sachverhalt noch Fragen sind, bitte fragen. Ich schweife immer etwas aus :smoke:
Kann mich jemand aufklären