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Autor Thema: Lohsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 3411 mal)

rossi119

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Lohsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« am: 11. Juli 2007, 20:44:55 »

Hallo,

meine Frau befindet sich seit 12/2006 in der Wohlverhaltensphase. Jetzt haben wir den Einkommensteuerbescheid für 2006 bekommen mit einem Erstattungsanspruch von ca. 750 Euro. Bei der Abgabe hatte ich um einen Aufteilungsbescheid gebeten. Leider kann ich diesen aber nich erkennen, da alles zusammen ist. Zum Bescheid kam noch eine Aufforderung an mich, meine Bankverbindung mitzuteilen, obwohl ich es im mantelbogen bereits tat. In diesem Schreiben ist ein Guthaben nur für mich in Höhe von 150 Euro aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass die Differenz vom FA einbehalten wird. Das Einkommen meiner Frau liegt im Monat weit unter der Pfändungsgrenze von 1.359,99Euro (1 unterhaltspfl. Kind).

Meine Fragen: Zählt die Erstattung mit zum monatl. Einkommen für Juli mit hinzu oder ist anteilig auf 2006 anzurechnen?
Falls das Geld an den Verwalter geht, muss dieser es wieder an uns zahlen, da die Pfändungsgrenze nicht erreicht ist oder kann ich das FA auffordern es gleich an uns zu zahlen? Das FA ist kein Gläuber im Verfahren!  Für eine hinweis, wie wir uns verhalten sollen, bin ich Euch dankbar. Möchte morgen das FA anrufen

Vielen Dank

Rossi
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paps

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Re: Lohsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 11. Juli 2007, 21:46:49 »

zuerst einmal willkommen im Forum.

Mit der Erstattung ist es nicht ganz so einfach, da viele Aspekte zu berücksichtigen sind.

Grundsätzlich gilt:
- in der WVP steht dem Insolventen die Erstattung zu
- eine Nachtragsverteilung, die vom Gericht zu beschließen ist, kann die Ersttungen für den Zeitraum des verfahrens noch an den TH bestimmen
- das Finanzamt kann mit eigenen Forderungen verrechnen.
- Steuererstattungen sind kein Einkommen

Da Sie eine getrennte Auszahlung beantragt haben, sollten Sie schnellstmöglich das Konto nochmal nachreichen.
Liegt keine Nachtragsverteilung vor oder ist das FA kein Gläubiger sollte eigentlich die gesamte Erstattung an Sie gehen.

Zumindest sollten Sie es jetzt so machen, falls noch Forderungen vom TH kommen.
Nächstes Jahr können Sie ja bei einer Gesamtsumme bleiben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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rossi119

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Re: Lohsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 11. Juli 2007, 22:19:52 »

Hallo Paps,

vielen Dank für die Antwort. Das FA hat keine eigenen Forderungen. Die Gläubiger im Verfahren stehen fest und haben Ihre Ford. beim TH angemeldet. Diese wurden vom AG gepürft. Mich wundert es nur, dass das FA nur mein Bankverbindung will und nicht auch noch die von meiner Frau. Vielleicht sollte ich morgen beim Anruf beim FA mich etwas unwissend stellen und nach der Differenz lt. Bescheid und dem Schreiben über die Bankverbindung fragen.

Viele Grüße
rossi
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rossi119

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Re: Lohsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 12. Juli 2007, 10:56:25 »

Hallo,

nach einigen Telefonaten am heutigen Tag sind wir etwas weiter. Vielleicht auch noch zur Korrektur, wir sind noch nicht in der WVP, das Verfahren läuft noch. Der Differenzbetrag wurde an den TH/Verwalter überwiesen, welche ihn der Masse zuführen will und Verteilen. Dabei habe ich feststellen müssen, dass da FA Daten von mir mit übermittelt haben muss, obwohl ich mich in keinen Verfahren oder sonstigen befinde. Ist das eigentlich i . O. oder verstößt es gegen Datenschutz und § 30 AO? Werde auf jeden Fall den TH auffordern, mir mitzuteilen, was er für Daten von mir vorliegen hat. Noch eine Frage von mir, ich hatte bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung das FA aufgefordert, einen Aufteilungsbescheid zu machen. Mir kommt es aber so vor, dass der Bescheid wie die Jahre zuvor aussieht. Gibt es da Unterschiede?

Vielen Dank
Rossi
« Letzte Änderung: 12. Juli 2007, 10:58:53 von rossi119 »
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paps

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Re: Lohsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 12. Juli 2007, 18:04:20 »

Da Sie ja ihr Konto melden sollen, wird Ihr Anteil an der Erstattung auf dieses gehen.

Das Prozedere der Einzelberechnung zu erklären wäre hier zu langwierig.
Letztlich wird aus der Gesamterstattung ein prozentualer Anteil berechnet, der sich nach Steuerklasse und Abgabe richtet.

Und ja, der Th mußte Ihre Informationen erhalten, da der Bescheid dem Th zugestellt wurde.
Er ist ja der Vermögensverwalter Ihrer Frau.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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