Hallo!
Vielen Dank für die informativen Seiten!
Da ich mich damals (ab 1991) nicht auf so viele Informationen stützen konnte, musste und habe ich selbst viele Informationen zusammengetragen und gebe diese bei Nachfrage gerne weiter!
Bei mir ist es nun auch bald so weit, Mitte April ist meine Wohlverhaltensperiode vorbei und simt gehöre ich auch zu den ersten, die diesem Verfahren etwas abgewinnen konnten.
Da ich aus den Erfahrungen von mics70 gelernt habe, werde ich wohl schon jetzt meinem Treuhänder auf die Füße treten, damit das Verfahren nicht stockt!
Nun habe ich auch noch einige kleine Fragen:
Mit einem Schreiben vom Amtsgericht Esen vom 13.06.2002 wurde dem damaligen Insolvenzverwalter in der
Niederschrift über den Berichts- und Prüfungstermin
folgende Auflage gemacht: \"Das Gericht gab dem Verwalter auf, in Abständen von 6 Monaten schriftlich zu dem Insolvenzverfahren über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.\" (Ich war damals schon wieer selbständig, mit Einverständnis des Gerichtes.)
Mit Schreiben des gleichen Gerichts vom 14.03.2003 wurde mir die Restschuldbefreiung angekündigt. In genau diesem Schreiben wurde der Insolvenzverwalter zum Treuhänder bestellt.
Dieser Treuhänder hat sich bei mir NIE nach meinen Verhältnissen erkundigt, geschweige denn nach meinen geschäftlichen Erfolgen gefragt.
Was passiert nun, wenn er dieser Auflage des Gerichts nicht nachgekommen ist? Oder muss er dieser Auflage als Terhänder gar nicht nachkommen, weil ihm diese Auflage als Insolvenzverwalter auferlegt wurde?
Hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Verfahren?
Vielen Dank für Eure Antwort
Arno Beier
PS: Wenn ich EUch helfen kann, im Forum, oder bei Eurem Projekt Schuldenregler, dann lasst es mich wissen.[addsig]