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Autor Thema: Nachweis für Beschäftigungssuche  (Gelesen 4799 mal)

fmani

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Nachweis für Beschäftigungssuche
« am: 06. Mai 2010, 12:37:00 »

Hallo liebe Runde!

hat jemand Erfahrung was man dem IV auf die Frage eines GL nach Nachweisen für die Bemühungen/ Suche einer angemessenen Beschäftigung vorlegt?

Bin z.Zt. in WVP im 2. Jahr, es bleiben noch runde 2,5 Jahre bis zum Ziel.

Ich habe: eine Liste mit 42 Bewerbungen für das erste Jahr, bestehend aus Datum, FirmenAdr, ggf. AP, Position und dem Verlauf aus Absage mdl/mail/keine Antwort.

Alles per Mail da ich kein Papier verschicke. Vorstellungstermine gab es bisher keine. Bei der Arge bin ich arbeitssuchend gemeldet und habe bisher keine Vermittlungen bekommen.

Reicht das oder sollte noch mehr auf den Tisch, sprich muss ich Kontakte / Arge abklappern um irgendwelche Bestätigungen einzuholen?

frohen Gruss

fmani
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BlueVision

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Re: Nachweis für Beschäftigungssuche
« Antwort #1 am: 06. Mai 2010, 14:02:53 »

Ich kann dir nur den Tipp geben, alles, was du an Bewerbungsbemühungen nachzuweisen hast, sorgfältig aufzubewahren. Ich stecke gerade in der Situation, dass es um meine RSB geht und da ein GL einen Antrag auf Versagung gestellt hat, muss ich nun meine Bemühungen beweisen und in Schriftlicher Form darlegen.

Eine Auflistung, wo du dich beworben hast ist in diesem Fall kein Nachweis, denn da kann man schnell mal viele Seiten fertigen. Schriftliche Absagen und eine Bescheinigung über deine Bemühungen bei der Arge sind hier gefordert.

Würde ich mit wissen von heute noch mal in einer Insolvenz stecken, würde ich jeden Monat egal wohin massig Bewerbungen schicken, ob per Post oder E-Mail ist dabei egal.

Gruß BlueVision
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fmani

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Re: Nachweis für Beschäftigungssuche
« Antwort #2 am: 06. Mai 2010, 14:25:54 »

jepp, danke für die Antwort - das hatte ich schon geahnt! Nur woher nehmen wenn nicht zaubern...

ich habe ganze 12 schriftliche Absagen, der Rest ist mdl. bzw. ohne Feedback. Ich kann ja niemanden zwingen zu schreiben...


Werde mal versuchen über die Absagen noch schriftliche Belege anzufordern. Das wird ein Spass.

 
Was für eine Bescheinigung soll denn die Arge liefern?

Gruss // fmani
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BlueVision

  • Gast
Re: Nachweis für Beschäftigungssuche
« Antwort #3 am: 06. Mai 2010, 14:43:03 »

Die Arge kann dir eine Bescheinigung über Beratungsgespräche ausstellen. An deiner Stelle würde ich dort jeden Monat einmal auflaufen und nach einem Job fragen. Auch wenn sie nichts für dich haben ist die Bescheinigung, die du dann jeden Monat bekommst Gold wert...

Die Situation, das Bewerbungen nicht beantwortet werden kenne ich nur zu gut. Telefonische und persönliche Bemühungen scheinen vor Gericht keinen Bestand zu haben, wie ich jetzt am eigenen Leib zu spüren bekomme.

Gruß BlueVision
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Insokalle

Re: Nachweis für Beschäftigungssuche
« Antwort #4 am: 06. Mai 2010, 19:37:08 »

Bei Initiativbewerbungen ist der mögl. neue Arbeitgeber leider nicht verpflichtet, die Unterlagen zurückzusenden oder sich überhaupt zu rühren. Da hilft eigentlich nur, den Personalchef, Geschäftsführer usw. als Zeugen anführen.
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