"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3053 mal)

Kruemel2511

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
Wohlverhaltensperiode
« am: 26. Juli 2007, 21:56:12 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß
Conny
« Letzte Änderung: 27. Juli 2007, 03:41:35 von Kruemel2511 »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 26. Juli 2007, 23:43:04 »

Die 4 Jahre zählen ab Aufhebung des Verfahrens.

Nach §292 InsO sind nach dem Ablauf von 4 Jahren  die Beträge durch den TH  an den Insolventen abzuführen.
Der Th ist aber nur zu einer jährlichen Abrechnung verpflichtet.

ZB :
Eröffnung 01.01.2002
Schlußtermin 01.01.2003
Ablauf des 4. Jahres am 01.01.2007  (10% aus dem pfändbaren Betrag aus 2007 würden nun berücksichtigt)
Auszahlung von 10% aus 2007 nach dem 01.01.2008

Somit käme die 15% Regelung nicht in Betracht.; da die Abtretungsphase  am 01.01.2008 endet
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz