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Autor Thema: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?  (Gelesen 21376 mal)

Gimli1972

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Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« am: 29. Juli 2007, 23:07:48 »

Hallo,

ich habe ein paar Fragen.  Ich bin seit drei Jahren in der Regelinsolvenz und habe noch 3 Jahre vor mir.  Die Fragen die ich habe, ist vielleicht etwas ungewöhnlich und ich hoffe das mir einer von Ihnen helfen kann.

1.  Frage

Darf ich in der Wohlverhaltensperiode Geld von meinem nicht Pfändbaren Einkommen sparen ?

2.  Frage

Darf ich ein Aktienkonto eröffnen und das gesparte Geld dort anlegen (spekulieren ?)

3.  Frage

Was würde mit den Aktiengewinnen passieren ?

Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Gimli1972
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paps

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Re: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« Antwort #1 am: 29. Juli 2007, 23:28:25 »

Voraussetzung ist, dass sie sich nach dem Schlußtermin und der Ankündigung der Restschuldbefreiung tatsächlich in der Wohlverhaltensphase befinden.

Dann sind Frage 1+2 mit ja und Frage 3 mit verbleibt Ihnen zu beantworten
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Gimli1972

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Re: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« Antwort #2 am: 30. Juli 2007, 17:47:51 »

Hallo paps,

danke für die schnelle Antwort.  Ich hätte da aber noch ein paar Fragen:

Zitat von: paps link=topic=1298. msg5834#msg5834 date=1185744505
Voraussetzung ist, dass sie sich nach dem Schlußtermin und der Ankündigung der Restschuldbefreiung tatsächlich in der Wohlverhaltensphase befinden.

Das verstehe ich nicht ganz.  Was meinst du damit.  Die Gerichtsverhandlungen habe ich alle hinter mir, seit drei Jahren muß ich über alle Einkünfte (Lohnabrechnungen) meinem Insolvenzverwalter unterrichten.  Im Mai 2010 habe ich meine 6 Jahre rum.

Meine Frage ist einfach die: Von meinem Gehalt wird im Moment nichts gepfändet, weil ich unter der Pfändungsgrenze liege (2 Kinder, verh. ).  Ich habe es aber dennoch geschafft Geld zu sparen und bei seite zu legen.  Ich würde jetzt gerne eine Aktiendepot eröffnen, um das Geld zu vermehren.  Geht das ?

Mit den Gewinnen meinte ich, das ist wenn ich in den nächsten Monaten und Jahren z. B.  aus den 1000,- EUR -> 10. 000,- EUR machen würde ? Das ich den Gewinn versteuern müßte das ist klar, aber kann das Geld vom Insolvenzverwalter eingezogen werden ? Ich möchte mir einfach für meine Zukunft ein neues Startkapital aufbauen und mit Aktien kenne ich mich nun einmal aus.

Wäre nett, wenn du mir noch einmal helfen könntest.  Vieleicht ist auch ein Gespräch über ICQ möglich.

Vielen Dank
Gimli1972
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lucca_m

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Re: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« Antwort #3 am: 30. Juli 2007, 20:51:39 »

Mit welchem Aktiendepot machen Sie aus 1. 000,- das 10fache?
Das hätte ich auch gern.

Selbst wenn es sowas gäbe, könnten Sie den Gewinn in der WVP behalten.
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paps

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Re: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« Antwort #4 am: 30. Juli 2007, 23:37:44 »

Sie sollten einen Beschluss des Insolvenzgerichtes haben in dem das Verfahren nach §200 InsO aufgehoben ist.
Die Erlangung der  Restschuldenbefreiung sollte angekündigt sein.
Die Schlussverteilung hat stattgefunden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie problemlos sparen.
Wenn Sie wollen, natürlich auch im spekulativen Bereich.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Gimli1972

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Re: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« Antwort #5 am: 31. Juli 2007, 17:45:48 »

Hallo paps,

also ich habe drei Schreiben. 

1.   Schreiben vom Dezember 2005

"Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom März 2004 den Obligenheiten nach §295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §297 oder $298 InsO nicht vorliegt.  "

2.   Schreiben vom Dezember 2005

"Es wurde festgestellt, dass die öffentliche Bekanntmachung nach §188 Satz 3 InsO erfolgt ist.   Die Fristen der §§189, 190 und 193 InsO sind abgelaufen.   Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurden nicht erhoben.  "

3.   Schreiben vom Januar 2006

"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen .  .  .   wird das Verfahren mangels zu verteilenden Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO).  "

Entschuldigung, das ich so naiv frage, aber ich möchte bevor ich mit meinem Insolvenzverwalter spreche die Sache vorher klären. 

Ich sage schon einmal 1000 Dank für deine Hilfe. 

Mit freundlichen Gruß
Gimli1972

P. S.  Wir haben keine Privatinsolvenz sonder eine Regelinsolvenz.
« Letzte Änderung: 31. Juli 2007, 17:57:11 von Gimli1972 »
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Feuerwald

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Re: Darf ich Geld sparen in der Wohlverhaltensperiode ?
« Antwort #6 am: 31. Juli 2007, 18:13:56 »


"Wir haben keine Privatinsolvenz sonder eine Regelinsolvenz"

bzgl. der gestellten Fragen ist das unerheblich. Das restschuldbefreiungsverfahren unterscheidet sich nicht. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ins der sog. Wohlverhaltensphase können Sie wieder Vermögen bilden und behalten.  Vermögenszuwachs wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst. Sie sollten deshalb den Treuhänder auch als Treuhänder und nicht länger als Insolvenz-Verwalter verstehen.  Die "Insolvenz" ist längst vorbei. Der Insolvenzbeschlag längst aufgehoben. Sie können wieder frei über Ihr Vermögen bestimmen und dieses verwalten wie Sie es wollen.

Ihre Pflichten bzw. Obliegenheiten für die restliche Laufzeit der Abtretung können Sie dem § 295 InsO entnehmen. U.a. haben Sie auf Verlangen Auskunft über Ihr Vermögen zu geben (wozu auch immer). Eine Konto- oder Depoteröffnung müssen Sie sich jedoch nicht genehmigen lassen, diese muss auch nicht dem Treuhänder abgezeigt werden.

Sollten die gestundeten Verfahrenkosten bislang nicht bereinigt sein, wäre ein Vermögenszuwachs ggf. dann für die Bereinigung einzusetzen.

Gruss
Feuerwald



 
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