"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Nettogehalt und Pfändungsgrenze bzw. Fahrtkosten zum Dienst  (Gelesen 6133 mal)

Fortuna

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1

Hallo,

ich habe eine sehr wichtige und dringende Frage!

Wenn ein Nettogehalt monatlich ca. 1159,52 Euro ist und man Fahrtkosten mit der Bahn ca. um die 200 Euro hat. Muss man es so ansehen, dass man die Differenz zu der Fähndungsgrenze (980Euro) abtreten muss und dass man dann noch von den 980 Euro die Fahrtkosten von ca. 200 Euro bezahlen darf? Sind das nicht ausergewöhnlcihe Aufwendungen / Sonderausgaben? Sind die 980 Euro nicht rein nur um Miete und Lebensunterhalt zu zahlen? denn wenn ich noch von 980 diese Fahrtkosten zahlen müsste, dann hätte ich ja genauso wenig Geld wie wenn ich Arbeitslos bin und es würde sich ncihts an meiner Situation ändern. Dabei habe ich ein so tolles Arbeitsangebot.

Bitte helft mir mal weiter!!!!!!!!!!!!!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Nettogehalt und Pfändungsgrenze bzw. Fahrtkosten zum Dienst
« Antwort #1 am: 07. Juni 2007, 18:46:12 »

Die Ausgangssituation ist so, wie sie es beschreiben.

Es bleiben dennoch 2 Möglichkeiten.

1. Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte.
2. Antrag an das Insogericht zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

Oder beides.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz