"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: TH über Krankenhausaufenthalt informieren, wenn keine Einkommensänderung?  (Gelesen 1610 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 313

Hallo Forum,

ich bin seit 01/2010 in der Inso, seit 07/2013 in der WVP.

Als ich im Sommer 2012 für 3 Monate im Krankenhaus war, habe ich den Treuhänder informiert, da ich nach 6 Wochen Lohnfortzahlung ins Krankengeld "gefallen" bin, sich somit also mein Einkommen geändert hat.

Logisch.

Nun steht wieder ein Krankenhausaufenthalt von ca. 4 Wochen an, der aber, da ich berentet bin, keine Auswirkungen auf mein Einkommen hat.

Muss ich dem Treuhänder diese "Ortsabwesenheit" dennoch melden?

Wenn ich in den Urlaub fahre, teile ich das ja auch nicht mit...

Danke.
Gespeichert
 

rabenthaus

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10

Hallo

ja ich würde das dringend empfehlen. Wenn Sie längere Zeit nicht oder nur schwer zu erreichen sind sollten Sie dem Treuhänder Bescheid geben (auch bei Urlaub). Sie sollten auch dafür sorgen dass sich jemand in dieser Zeit um die Post kümmert damit keine Schreiben des Insolvenzgerichts oder des Treuhänders unbeantwortet bleiben.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz