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Autor Thema: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau  (Gelesen 3220 mal)

Minerva

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Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« am: 15. April 2011, 10:49:54 »

Hallo, ich bin die Neue :cheesy:

Ich lese hier schon länger mit und habe schon einige interessante Informationen gefunden, zumal es im Netz vor Quatsch ja nur so wimmelt.

Zum Sachstand. Mein Gatte ist seit August 2006 in der Wohlverhaltsphase. Wir hatten diverse Tiefen durch Kommunikationsschwierigkeiten mit dem TH. Meiner Ansicht nach ist das gesamte System auf Leute die zahlen gar nicht ausgelegt. Durch die Anstrengungen meines Mannes werden wir aus der Geschichte wohl mit einer fast oder vollständigen Bezahlung der Schulden hervorgehen.

Nun zur Frage:
Derzeit bin ich bei meinem Mann in der privaten Krankenkasse versichert. Die Beiträge werden vollständig vom pfändungsrelevanten Netto abgezogen.

Jetzt hätte ich die Möglichkeit durch eine Tätigkeit in der Gleitzone wieder in den Schoss der GKV zurückzukehren, was auf lange Sicht eh der Plan war. Das pfändungfähige Netto würde sich dadurch nicht unerheblich erhöhen. Netto hätte ich etwa 350 Euro, was hoffentlich nicht zu einem Antrag des THs auf Streichung meiner Person als unterhaltspflichtiges Etwas führen wird.

Sollte ich jedoch die 12 Monate Mindesbeschäftigungszeit nicht erfüllen können, stände ich lt. Krankenkasse wieder vor dem Eintritt in die PKV oder durch eine Grauzone als freiwilliges Mitglied in der GKV für etwa 350 Euro.

Die Frage ist jetzt, würde der TH diesen Beitrag als pfändungsmindernd anerkennen oder bleiben wir dann fürs letzte Jahr komplett alleine darauf sitzen?

Ich muss dazu noch sagen, die Leute tun sich so was von schwer mit Änderungen, dass wir ständig in Angst sind, schlafende Hunde zu wecken.

LG Minerva
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Der_Alte

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #1 am: 15. April 2011, 11:15:46 »

Hallo und herzlich willkommen.

Wenn ich es recht verstehe geht es um die Frage, ob nach einer unfreiwilligen Rückkehr aus der GKV die dann fälligen Beiträge zur Krankenversicherung erneut bei der Berechnung des pfändbaren Anteils zu berücksichtigen sind.

Dem ist so, denn es liegt nicht in der Entscheidungsmacht des Treuhänders zu bewerten, welche Kosten in welcher Höhe zu berücksichtigen sind. § 850 e ZPO ist da eindeutig, Beiträge zu Krankenkassen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Sie sollten in jedem Fall, um nicht den hohen Beitrag eines freiwilligen Mitglieds in der GKV zahlen zu müssen, die PKV nicht kündigen. Im Regelfall bietet die PKV eine Ruhendstellung gegen einen geringen monatlichen Beitrag an. Damit können Sie dann zu den alten Konditionen wieder in die PKV zurück. Dieser Ruhendbetrag ist im Übrigen natürlich anzurechnen bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages.

Bei einem Einkommen von 350 € gehe ich davon aus, dass der TH keinen Antrag stellen wird, da es unter dem aktuellen ALG II Satz liegt.

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Minerva

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #2 am: 15. April 2011, 11:41:20 »

Vielen Dank für die Antwort.

Das mit der Stillegung der PKV ist ein interessanter Hinweis.

Obwohl ich emotional weit weniger betroffen bin als mein Mann, ertappe ich mich immer wieder dabei, mich dem TH gegenüber hilflos zu fühlen und lieber nichts zu verändern. Blöd, ich weiss.

Die Kommentare auf Fragen sind immer gleich "Haben sie das schon wieder aus dem Internet?" :nono:
"Aber ja" :whistle:

LG Minerva
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Der_Alte

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #3 am: 15. April 2011, 11:43:13 »

TH mögen nicht immer gerne mit freundlichen und rechtlich begründeten Angelegenheiten belästigt werden, dafür bekommen sie zuwenig bezahlt.
Ich mache es trotzdem  :cheesy:
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Minerva

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #4 am: 15. April 2011, 11:56:29 »

Das ehrt sie zweifellos :cheesy:

Allerdings glaube ich, dass der TH (übrigens dürfen wir bisher ausschliesslich den persönlichen Kontakt mit einer Sachbearbeiterin geniessen), an uns nicht soo schlecht verdient, denn das Honorar steigt doch mit dem Pfändungsbetrag, oder? Wir haben inzwischen etwa 80.000 € bezahlt und betteln seit August 2010, ob wir nicht mal eine kleine Zwischenbilanz bekommen könnten...

In anderen Dingen ist man uns allerdings auch entgegen gekommen, so dürfen wir selbständig überweisen und er AG ist nicht informiert, was allerdings auch zum Ende der Abgaben führen würde.

Man ist eben kein Kunde der Kanzlei, sondern mehr so im Kakkerlakensegment :wink: Vielleicht laden wir ihn mal zum Kaffee ein, wenn wir wieder gesellschaftsfähig sind.

LG Minerva
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Der_Alte

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #5 am: 15. April 2011, 12:10:50 »

Wir Schuldner sind da schon Kunde (wir zahlen als Gegenlestung für den Erlass der Schulden), aber der TH vertritt nicht uns, sondern sorgt nur dafür, dass das Geld bei ihm ankommt und er es weiterverteilen kann.
Die Frage nach dem daraus resultierenden Einkommen ist nicht, ob er nur den Mindestbetrag bekommt oder etwas mehr. In der Regel sind die TH ja auch sonst als Insolvenzverwalter tätig und müssen halt zwangsweise Verbraucherinsolvenzen mit übernehmen. Das richtige Geld verdienen die mit Firmeninsolvenzen, deshalb sind wir IKler nur "Ballast" und kosten mehr als es einbringt.
Und wenn dann noch immer so merkwürdige Anträge kommen, die die Sachbearbeiter nicht entscheiden können, ärgerlich.  :biggrin:

Zwischenbilanz: einfach beim Gericht den jährlichen Bericht einsehen.
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Minerva

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #6 am: 15. April 2011, 12:24:12 »

Mit der netten Beamtin vom Amtsgericht habe ich bereits telefoniert. Die war eher konsterniert. "Warum wollen sie das denn wissen?" Auf meine Antwort, dass wir gerne versuchen würden, alles zu bezahlen, wenn wir die vollständige Summe incl. aller Gebühren denn mal einsehen könnten, meinte sie zynisch "Da wären sie dann aber wohl die ersten, die das wollen". Muss ein frustrierender Job sein.

Sie nannte mir die möglichen Termine zur Akteneinsicht, wies aber darauf hin, dass wir da bestimmt nicht "durchsteigen" würden. Die wollte keinen Besuch, glaube ich. Sie sagte, es wäre doch viel einfacher, vom TH eine Aufstellung anzufordern und sähe keinen Grund, warum das nicht gehen sollte.

Ich muss sagen, der erste netto Kontakt, den ich in diesem Bereich hatte, war ein staatlicher Schuldenberater, den wir bei Streitigkeiten über die Einkommenssteuervorauszahlung einschalten mussten. Er lobte unseren Einsatz für die Schuldenbereinigung und sagte, so einen Fall hätte er im gesamten Landkreis noch nicht gehabt. Auch wenns albern klingt, das hat so gut getan :cheesy:

LG Minerva
die letzen 16 Monate überleben wir auch noch irgendwie :thumbup:
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Der_Alte

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Re: Freiwillige Krankenversicherung der Ehefrau
« Antwort #7 am: 15. April 2011, 13:12:56 »

Ich wünsche dabei viel Erfolg und wenig Frust.
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