Mein Insolvenzverfahren ist eröffnet.
Benötige für die Arbeit ein PKW (Astra Baujahr 1998), welcher durch den Insolvenzverwalter, an mich schriftlich freigegeben wurde. Anscheinend läuft dieses Fahrzeug beim Finanzamt auf den Namen meines Insolvenzverwalters, da die Kfz-Steuer rechnungstechnisch auf ihn lief.
Da ich das Fahrzeug nutze, schickte mir der IV die Rechnungsauforderung der Kfz-Steuer, durch das Finanzamt, mit der Bitte den geforderten Betrag an das Finanzamt zu überweisen. Dies habe ich wie gewünscht gemacht.
Leider musste ich feststellen, das nun das Finanzamt diesen durch mich überwiesenen Betrag, nicht für die Kfz-Steuer verwendet hat, sondern mit Altschulden verrechnet hat.
Das habe ich aus zwei Gründen überhaupt nicht verstanden. Zum einen wurde aufgrund der Insolvenz meine Eigentumswohnung aufgrund der vorhandenen Verschuldung, weit unter dem tatsächlichen Wert, versteigert. Und beim Versteigerungstermin hieß es, das der Käufer (eine meiner Gläubigerbanken
), nicht nur den vereinbarten Kaufpreis, sondern auch die aufgelaufenen Altschulden beim Finanzamt und die offenen Forderungen für Grundsteuer und die offenen Beträge für die Mietnebenkosten etc. ausgleichen muss. Diese hatten alle ebenfalls alle den Zugriff auf die Eigentumswohnung veranlaßt bzw. sich darüber ihre Forderung abgesichert.
Und zum anderen waren alle offenen Forderungen des Finanzamtes in der Auflistung für meinen Insolvenzantrag aufgeführt. Diese Beträge müssten doch, selbst wenn sie nicht beim Verkauf der Eigentumswohnung durch den Käufer (Gläubigerbank) ausgeglichen wurden, zur Konkursmasse gehören. Oder verstehe ich da irgendetwas falsch.
Muss ich jetzt jedesmal damit rechnen, wenn ich irgend welche Zahlungen an das Finanzamt leiste, das diese durch das Finanzamt zweckentfremdet (für Altschulden) werden. Das würde ja bedeuten, das ich aktuelle Vorgänge nicht bezahlen könnte und automatisch neue Forderungen entstehen, da ich jeweils Altschulden beim Finanzamt begleiche.
Würde ich nicht bei dieser Logik automatisch aus der Insolvenz herausfallen, weil damit neue Schulden entstehen
. Genau das würde doch gegen den Sinn einer Insolvenz sprechen bzw. sie damit unmöglich machen.
Stehen dem Finanzamt mehr Rechte als allen anderen Gläubigern bei einer Insolvenz zu?
Habe ich irgend etwas falsch gemacht bzw. wie gehe ich jetzt am besten vor?