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Autor Thema: Rechnung vom InsolVerwalter  (Gelesen 2655 mal)

nashorn

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Rechnung vom InsolVerwalter
« am: 31. März 2011, 20:02:27 »

Hallo,

ich habe einige Fragen. Und da die ganzen Paragraphen meinen Kopf zum Brummen bringen, hoffe ich hier auf Hilfe.  :gruebel:

Der Reihe nach.

Aufgrund meiner Scheidung und wegen Krankheit  blieb nur noch: Privatinsolvenz beantragen.

November 08 ging ich zu einer kostenlosen Schuldnerberatung. Als alle Papiere vollständig waren, hat der Berater mir geholfen, Antrag bei Gericht zu stellen. Höhe der Schulden ca. 15 Tausend.

Das Verfahren wurde März 2009 eröffnet.

Es erschienen keine Gläubiger und die Schulden : 0 Euro!

Mein damaliger Schuldenberater erfuhr davon und sagte, ich soll eine Verkürzung des Verfahrens beim Verwalter beantragen.  :cheesy:

Dieser meinte, ich müsste ca. 1200 Euro erst bezahlen (Kosten), dann wäre es möglich. Konnte/kann ich natürlich nicht. :cry:

Januar 2010 wurde das Verfahren aufgehoben und ich wurde in die Wohlverhaltensperiode entlassen. Diese endet März 2015.

2 mal im Jahr lege ich meinen Hartz VI Bescheid per Post vor. Ich kann nicht mehr arbeiten ( Alleine im letzten Jahr war ich insgesamt 5 Monate in stat. Behandlung. Mein Herz will nicht mehr, und noch einiges anderes).

Mein jetziger Mann ist Geringverdiener und wir erhalten ergänzendes Hartz VI.

Nun kam ein Brief vom Verwalter. Ich muss umgehend 119 Euro überweisen. Raten und Stundung nicht möglich.
Vergütung des Treuhänders. :shock:

Muss ich das monatlich, jährlich bezahlen?

Sind das die 1200 Euro? Oder sind das ganz andere Kosten?

Ich blicke einfach nicht durch. Könnt Ihr mir bitte sagen, was das nun bedeutet?  :dntknw:

Schon mal Danke sage.
LG
nashorn
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Feuerwald

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Re: Rechnung vom InsolVerwalter
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 21:30:21 »

Nun kam ein Brief vom Verwalter. Ich muss umgehend 119 Euro überweisen. Raten und Stundung nicht möglich.

- weshalb ist die Stundung nicht möglich?


Muss ich das monatlich, jährlich bezahlen?

- das ist die jährliche Mindestvergütung.


Sind das die 1200 Euro? Oder sind das ganz andere Kosten?

- Nein. Das ist die jährliche Mindestvergütung des Th in der WVP. Nicht ganz nachzuvollziehen, weshalb diese nicht ebenso wie die 1.200 Euro Verfahrenskosten gestundet wurden. Hier sollte man beim Insolvenzgericht vorstellig werden.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: Rechnung vom InsolVerwalter
« Antwort #2 am: 31. März 2011, 22:51:05 »

Als alle Papiere vollständig waren, hat der Berater mir geholfen, Antrag bei Gericht zu stellen. Höhe der Schulden ca. 15 Tausend.

Das Verfahren wurde März 2009 eröffnet.

Es erschienen keine Gläubiger und die Schulden : 0 Euro!

Das verstehe ich nicht. Wieviele Gläubiger zum Prüfungstermin oder Berichtstermin erscheinen beeinflußt nicht die Schuldenhöhe. Es sind eigentlich nur 2 Szenarien denkbar die zu 0 EUR Schulden führen.

1. Kein Insolvenzgläubiger hat seine Forderung angemeldet
2. Der IV hat alle Forderungen bestritten

Kann auch eine Kombination aus 1 und 2 sein. Klingt aber eher ungewöhnlich.

Und woher sollen die 1200 EUR Verfahrenskosten kommen ? Wäre bei Punkt 2 möglich, IV bestreitet alle angemeldeten Forderungen.

Ansonsten gilt das was Feuerwald geschrieben hat. Wurde kein Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt oder bewilligt ? Diese sind (wenn sich die Vermögensverhältnisse nicht geändert haben) dann auch während der WVP zu bewilligen.
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nashorn

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Re: Rechnung vom InsolVerwalter
« Antwort #3 am: 01. April 2011, 08:15:58 »

Es hat niemand Forderungen gestellt. Darum hieß es, Schuldenhöhe 0 Euro. Der Inso Verwalter sagte mir 2009, eine Verkürzung beantragt er nur, bzw. ginge nur, wenn ich sofort die Kosten bezahle.  :dntknw:

Ich möchte alles richtig machen. Vor der Schuldenberatung hatte ich, so weit als möglich, bezahlt was ging. Ich verzichtete auf lange Verhandlungen, ob mein Ex-Mann dafür einsteht. Wollte dieses Kapitel schnell beenden.  Doch irgendwann ging es einfach nicht mehr. :neutral:

Hätte ich den Antrag auf Stundung stellen müssen? Oder der InsoVerwalter?

Was genau bedeutet Stundung?
« Letzte Änderung: 01. April 2011, 08:18:42 von nashorn »
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nashorn

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Re: Rechnung vom InsolVerwalter
« Antwort #4 am: 01. April 2011, 10:37:22 »

Nachtrag: Hat sich alles geklärt!  :thumbup:

Diese Rechnung kam ja aus einer ganz anderen Kanzlei. Und die ist ab sofort zuständig. Die große Kanzlei vorher, mit vielen Nebenstellen, war sehr unpersönlich / unübersichtlich.

Jetzt ist eine sehr nette Frau zuständig. Und sie hat im Prinzip bestätigt, was Ihr mir schon geantwortet habt! Ich bekam noch einige anderen Details genannt und kann nun in Ruhe überlegen, wie es genau weitergeht.

Ganz, ganz herzlichen Dank. Dieses Forum ist Klasse!  :thumbup:

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