Hallo Zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir eine Antwort geben.
Nach einen kompletten Zusammenbruch, und vielen Jahren vergebens versuche, die Schulden
selbst in den Griff zu geben , hab ich vor einigen Jahren die Regelinsolvenz beantragt um wieder Luft zu haben.
Da hab ich noch ca. 2 Jahre vor mir...
Da ich lange Zeit keine Arbeit gefunden hatte, bin bereits über 40 Jahre, hab ich den Sprung noch mal in die Selbständigkeit gewagt.
Was auch bisher gut gelaufen ist und es auch wieder in Zukunft sein wird, so kommt wenigstens etwas Geld rein.
Mehr als Harz 4
Nun hab ich seit Juni eine Durststrecke, wo es nur noch gerade fürs Leben langt, nicht mal manchmal das mehr.
Ein Auf und ab.
Jetzt gehts auf die Weihnachtszeit so langsam wieder zu wo es mehr Geld wieder bringen wird.
Nun Spinnt meine ExFrau rum.
Ich konnte seit Juni nicht den Unterhalt für meinen 15 Jahre alten Sohn zahlen, der bei Ihr lebt.
Ich habe es Ihr erklärt und gesagt, sobald es wieder möglich ist, werde ich die Zahlungen wieder aufnehmen
und sogar noch was draufpacken, das der Rückstand wieder irgendwann ausgeglichen ist.
Gestern hab ich nun einen Brief von Ihren Anwalt bekommen, der mich Auffordert bis 15.10 den Rückstand inkl. seiner Gebühren zu bezahlen und sofort meine Kindesunterhaltszahlungen aufzunehmen.
Verlang auch, das ich meine Selbständigkeit aufgebe und mir eine Festanstellung suchen soll.
Fragen:
1. Kann er mich dazu zwingen? Da es dann erst mal wieder zu Harz 4 gehen würde und das selbe Spiel von vor ein paar Jahren los gehen würde und wenn eine Anstellung, dann würde ich warscheinlich nicht mal das verdienen was ich jetzt so gerade hinbekomme. Und der Arbeitsmarkt ist ja bekannt.
2. Wenn ich richtig Informiert bin, hat meine ExFrau doch die Möglichkeit in solchen Fällen sich von der Kindesunterhalstvorschussstelle Geld zu holen oder???
3. Und die Anwaltskosten von dem Anwalt dort muss ich doch nicht Zahlen?
4. Droht er mit Gerichtsprozess
Ich zahle ja nicht mutwillig, es geht nur im Moment nicht...
Was könnt Ihr mir raten? Was sollte ich dem Anwalt antworten?
Mfg
Deta