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Autor Thema: etwas über Pfändungsgrenze, muß ich abführen?  (Gelesen 6022 mal)

Murks

  • Gast
etwas über Pfändungsgrenze, muß ich abführen?
« am: 08. August 2013, 23:21:13 »

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 2012 in der WVP, beziehe H4, bewerbe mich fleissig und habe nun noch einen Minijob gefunden, der aber nur bei Bedarf auf Abruf stattfindet.

Soviel zum Hintergrund:
Im Juni hatte ich also den 1. Arbeitseinsatz im Minijob. Ende Juli wurde der Lohn  gezahlt. Die ALG2-Leistung wurde gekürzt, in Zahlen ausgedrückt:
H4 € 636,00 inkl. Miete + Minijob € 432,00 = € 1068,00

Ab 1.7.2013 wurde die Pfändungsgrenze auf € 1.045,04 angehoben.

Meine Frage: Muß ich jetzt die Differenz von einmaligen € 23,00 an den IV abführen?
Wann der nächste Arbeitseinsatz kommt, weiß ich nicht. Es ist jedenfalls kein regelmäßiger Arbeitsplatz.

LG
Murks

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Der_Alte

  • Gast
Re: etwas über Pfändungsgrenze, muß ich abführen?
« Antwort #1 am: 09. August 2013, 18:50:47 »

Wenn Sie zwei Einkommen aus unterschiedlichen Quellen haben, wird zunächst einmal jedes Einkommen für sich selbst hinsichtlich der pfändbaren Teile betrachtet. Da beide Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen, ist nichts abzuführen.

Nach § 850 e Abs. 2 ZPO ist ein Beschluss des Gerichts notwendig, dass eine Zusammenrechnung der Einkommen erfolgt und bestimmt wird, aus welchem Einkommensteil die Pfändung zu nehmen ist.
Da es sich um Arbeitseinkommen handelt, müssen Sie Ihren Treuhänder darüber unterrichten. Sie hätten ihn meiner Meinung nach sogar bereits von der Arbeitsaufnahme unterrichten müssen. Dann hätte er voraussichtlich einen entsprechenden Beschluss beantragt.

Mein Vorschlag: Schreiben Sie den Treuhänder an und teilen Sie mit, dass Ihnen gelegentlich Jobs angeboten werden, die auf Minijobbasis abgerechnet werden. Schicken Sie die aktuelle Abrechnung mit und überweisen den Betrag nach der Pfändungsliste. Da die Abrechnung im Juli erfolgt ist, ist m.E. die aktuelle Pfändungsliste anzuwenden. Ich würde deshalb auch sofort die 21,78 € auf das Treuhandkonto überweisen. Schlagen Sie weiterhin vor, dass auf einen Zusammenrechnungsbeschluss verzichtet werden kann und Sie ihn von jeder Arbeitsaufnahme unterrichten und die entsprechende Abrechnung vorlegen sowie den pfändbaren Betrag aus den zusammengerechneten Einkommen überweisen.
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mamaspinne

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Re: etwas über Pfändungsgrenze, muß ich abführen?
« Antwort #2 am: 10. August 2013, 16:18:51 »

Hallo,

wenn man laut der Tabelle abführt wären es nur 10,47€ die abzuführen wären.


1.060,00 bis 1.069,99 = 10,47



LG
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Der_Alte

  • Gast
Re: etwas über Pfändungsgrenze, muß ich abführen?
« Antwort #3 am: 11. August 2013, 14:08:08 »

Sorry stimmt, die Pfändungstabelle im Link ist erst einmal noch die bis Juli diesen Jahres gültige. Vielleicht könnte ein Admin das mal drehen.
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Murks

  • Gast
Re: etwas über Pfändungsgrenze, muß ich abführen?
« Antwort #4 am: 12. August 2013, 19:53:32 »

Danke für die Informationen.

@ der_Alte
ich hatte den Arbeitgeber vor Beginn der Arbeitsaufnahme schriftlich über die Inso bzw. jetzt WVP informiert.

Dem Treuhänder hatte ich noch nicht geschrieben, weil ich ahnte, dass das Jobcenter unzulässig und rechtswidrig fiktives Einkommen (ohne dass ein Zufluß bereits erfolgte) anrechnen und kürzen würde.
Der Widerspruch läuft schon....jetzt noch mit Eilantrag auf AO der aufschiebenden Wirkung, dass die Anrechnung korrekt vorgenommen wird. Dto. bzgl. Auszahlung.
Ich denke in Kürze habe ich den korrigierten Bescheid, sodass ich auch von endgültigen Werten ausgehen kann.
Der €636 ALG2-Bezug ist aus dem mir jetzt vorliegenden Bescheid, in dem aber der Minijob falsch angerechnet wurde.
Der Lohnzettel datiert ja auch erst vom Ende 07/2013.

Aber ich habe schon verstanden, dass ich VOR Arbeitsantritt die Information an den Treuhänder hätte geben sollen.
Die Konsequenz wäre aber, dass Lohn an den IV abgeführt worden wäre, das auch wieder falsch gewesen wäre.
Dann wären 2 Baustellen zur Regulierung offen gewesen.(Jobcenter und Treuhänder)
Vielen Dank für den Vorschlag ... dem schließe ich mich an, sobald mir der Änderungsbescheid vom Jobcenter vorliegt.

@mamaspinne
danke für den Hinweis ..., dass ich dann weniger überweisen kann.

« Letzte Änderung: 12. August 2013, 20:52:49 von Murks »
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