Zunächst wäre es grundsätzlich wichtig, zu wissen, ob Sie sich in einem Verbraucher-Insolvenzverfahren befinden (IK) oder in einem Regel-Insolvenzverfahren(IN) - ist hilfreich für detailliertere Antworten. Deshalb hier zunächt einmal Grundsätzliches:
Letztes Jahr wunderte ich mich.. ich bekam einen Brief vom Insoverwalter... eine Rechung für sein Erstes Tätigkeitsjahr..( obwohl ich die Inso schon 2008 gemacht hatte sollte das nicht dann sein 3´tes Jahr sein?) Und dieses Jahr.. kommt der selbe Brief mit der selben Summe...und dann steht da Der Betrag wird der Masse entnommen , warum hat er das nicht schon letztes Jahr gemacht?
Mit erstem Tätigkeitsjahr ist gemeint, als das Verfahren aufgehoben wurde und die WVP begann, d.h. der Treuhänder seine Tätigkeit aufgenommen hat bzw. ihm diese vom Gericht übertragen wurde. Wenn also 2008 das Insoverfahren eröffnet wurde, und Sie 2011 den Brief bekommen haben mit der Rechnung, bedeutet das, dass Sie seit 2011 in der WVP sind. Vermutlich ist auch die Rechnung aus dem letzen Jahr aus der Masse beglichen worden. Das mit den Rechnungen ist eine sehr wichtige Sache. Wenn nicht aus der Masse beglichen werden kann, müssen Sie die Vergütung bezahlen und sollten dies auch immer tun. Denn Nichtbezahlen kann dazu führen, dass die RSB versagt wird (Deckung der Mindestvergütung des Treuhänders:
http://dejure.org/gesetze/InsO/298.html ).
Habe immer alles fein abgehefet und nie so richtig angesehen ... Wo erfahre ich eigentlich ob ich schon in der Wohlverhaltensperiode bin ?? Gelten die 6 Jahre ab dem Tag der Eröffnung durch das Gericht dann hätte ich es ja schon 2014 geschafft..?
Wenn Sie alles fein säuberlich abgeheftet haben, wie Sie sagen, sollte sich unter Ihren Unterlagen auch der Aufhebungsbeschluss des Verfahrens befinden mit der Ankündigung der RSB bzw. WVP. Das Amtsgericht schickt zu jedem Verfahrensabschnitt Briefe. Oder auch unter
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ suchen mit Ihrem Namen und Auswahl des zuständigen Amtsgerichtes. Falls Sie nicht alle Briefe haben, oder auf Insolvenzbekanntmachungen.de nicht mehr alle Einträge zu finden sind, einfach direkt beim Amtsgericht vorbeigehen und den den Fall betreuenden Rechtspfleger fragen oder anrufen (Auskunft gibts mit Ihrem Aktenzeichen,manchmal nicht direkt am Telefon, da sensible Daten, aber das sagt Ihnen der Rechtspfleger dann, ob Sie persönlich vorbeikommen müssen).
Gelten die 6 Jahre ab dem Tag der Eröffnung durch das Gericht dann hätte ich es ja schon 2014 geschafft..?
Richtig, es sind genau 6 Jahre vom Tag der Eröffnung an, also xx.xx.2008 - xx.xx.2014.
Aber jetzt lese ich das Glaübiger dem wiedersprechen können ..? ich zahle jeden Monat sicher 300-400€ an den IV aber ich kenne einen Gläubger der auf jeden Fall wiedersprechen würde alleine aus Gehässigkeit / Rache..
Wenn Sie alle Ihre Obliegenheitspflichten erfüllen, kann Ihnen nicht wirklich was passieren (hier, was man darunter versteht:
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html ). Ein Gläubiger kann nicht einfach der RSB "widersprechen" - er muss dem Gericht glaubhaft Versagengründe liefern (Verletzung der Obliegenheitspflichten!) und ist in der Beweispflicht (Ablauf bei Verstoß gegen die Obliegenheiten:
http://dejure.org/gesetze/InsO/296.html ). Und darunter zählt auf keinen Fall Gehässigkeit... Also erst mal keine Bange.
Ganz am Anfang damals bat mich der IV eine Steuererklärung zu machen.. danach nie wieder ? Muss ich die selber machen ? Und dem das Geld überweisen..?
Im Eröffnungsverfahren ist der Treuhänder für die Steuererklärung zuständig. Sie stellen ihm lediglich alle Unterlagen zur Verfügung. Erstattungen landen dann in der Masse. Sollten Sie Nachzahlungen haben, müssen Sie diese bezahlen. Anders in der WVP. Hier machen Sie die Steuererklärung wieder selbst und können Erstattungen auch wieder selbst behalten, Nachzahlungen selbstverständlich sind weiterhin zu bezahlen.
Und NEIN, Sie sind kein Trottel, sollten sich aber ernsthaft mit Ihrem Insoverfahren beschäftigen und die Rahmendaten wissen, sowie Ihre Obliegenheiten erfüllen. Dann kann nichts passieren mit der RSB in 2014...