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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Erben in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 7165 mal)

sadness

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Erben in der Wohlverhaltensperiode
« am: 22. Oktober 2008, 07:57:51 »


Hallo,

ich bin im Moment in einer sehr schwierigen Situation, meiner Mutter geht es sehr schlecht und hat nur noch wenige Tage zu leben. Zum Schmerz gehen mir aber auch noch viele andere Dinge durch den Kopf, die mich nachts nicht zur Ruhe kommen lassen.

Zum Wesentlichen, ich bin seit 3 Jahren in der Wohlverhaltenperiode, meine Eltern haben ein Haus und auch einiges an Geld angelegt, beides läuft auf den Namen des Vaters und der Mutter.
Meine Mutter hat auch noch Geld auf ihren Namen angelegt.

Was passiert nach ihrem Tod mit Haus und Geld, es geht mir hierbei NICHT um mein Erbe, sondern darum ob man verlangen kann dass man ans Haus und Geld meiner Eltern geht.
Der Gedanke dass ich meinen Vater um sein schwer erarbeitetse Hab und Gut bringen könnte läßt mir keine ruhige Minute mehr. Es geht mir darum dass mein Vater alles behalten kann solange er lebt.

Ich hoffe ihr versteht was ich meine, es ist schwierig die Situation klar darzustellen.

Viele Grüße
sadness
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MissTraut

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 22. Oktober 2008, 14:03:31 »

Hallo Sadness,

erst einmal möchte ich Dir mein aufrichtiges Mitgefühl für Deine Situation aussprechen.

Vielleicht liest Du Dich mal durch dieses Thema, möglicherweise kannst Du daraus schon einiges entnehmen.

Gibt es seitens Deiner Eltern ein Testament ?

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Insolvenz-und-Pflichtteil-3116.html#msg14439

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 

smallville

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 22. Oktober 2008, 14:11:08 »

Liebe Sadness,

auch von meiner Seite mein Mitgefühl für Deine Situation.
Es gibt nichts Schlimmeres als zu wissen dass man einen geliebten Menschen verlieren wird.

Sicherlich kein schönes Thema, aber der allersicherste Weg wäre wenn Deine Mutter Dich enterben würde.
Hiermit fielen auch ggf. entstehende Pflichteilsdiskussionen weg.

Erkundige Dich doch, sofern Dir das finanziell möglich ist bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

Lieben Gruß
und Deiner Mama alles Liebe

small

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sadness

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 22. Oktober 2008, 14:32:34 »


Hallo,

danke für euer Mitgefühl und eure Antworten.

Meine Mutter kann mich nicht mehr enterben, dafür hat sie keine Kraft mehr.
Ich weiß auch nicht ob dass der richtige Weg wäre, ich habe vier Kinder und auch noch eine Schwester, das habe ich vorhin vergessen zu schreiben.

Wäre denn wirklich das Haus gefährdet, obwohl es auf meine Mutter und meinen Vater eingetragen sind. Wäre mein Dad nicht dann automatisch Alleininhaber?

Ob sie ein Testament haben weiß ich leider nicht, ich denke aber nicht....sie haben die letzten Jahre vieles schleifen lassen, nach dem Motto "nach mir die Sintflut"
Ich habe mir schon sehr oft vorgenommen sie darauf anzusprechen, aber ich traue mich nicht.
In anderen Familien wird darüber geredet und da ist das alles geklärt, aber in der jetzigen Situation fragt man da auch nicht mehr, irgenwie komme ich mir dabei wie ein Erbschleicher vor.

Ich dachte ich komme um einen Anwalt drum rum und alles klärt sich auf einfache Weise.

Vielen Dank
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paps

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 22. Oktober 2008, 19:34:31 »

Alos so dramatisch die Situation auch sein mag, Gedanken zum Erbe und dem Insolvenzvefahren kann man sich später immer noch machen.

Ich bin zwar kein Erbrechtler, aber aus meiner Sicht ist es jetz im Erbfall folgendermaßen (Voraussetzung es sind wirklich beide Ehegatten zu1/2 Eigentümer und es besteht normaler Zugewinn):
1/2 Haus (Grundstück) gehört dem Vater,
1/2 Haus (Grundstück) wäre Erbmasse.
  -davon erhält der hinterbliebene Ehegatte bei erbberechtigten Kindern widerum 1/2 (also 1/4)
  -Es würde dem Vater somit 6/8 zustehen

Sie und ihre Schwester erhalten jeweils 1/8

Die Barmittel würden sich dann wie folgt verteilen:
1/2 der Vater
Wobei hiervon sicherlich die Unkosten bezahlt werden sollen.

Bliebe noch die Möglichkeit der Erbausschlagung.
Dieses Recht steht ihnen selbstverständlich auch in der InsO zu
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

sadness

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2008, 20:28:28 »

Guten Abend,

@PapsAlos so dramatisch die Situation auch sein mag, Gedanken zum Erbe und dem Insolvenzvefahren kann man sich später immer noch machen.

Da hast du natürlich recht, aber da meine Mutter schon einen langen Leidensweg hinter sich hat und es von Anfang an keine Hoffnung auf Heilung gab, macht man sich natürlich viele Gedanken, vielleicht auch nur um sich von dem Wesentlichen abzulenken.

Vielleicht brennt es mir so sehr in der Seele, da meine Eltern von meinen Schulden nichts wissen und eigentlich auch nie etwas wissen sollten.

Traurige Grüße sadness
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ThoFa

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 22. Oktober 2008, 21:44:32 »

Hallo,

Sicherlich kein schönes Thema, aber der allersicherste Weg wäre wenn Deine Mutter Dich enterben würde.
Hiermit fielen auch ggf. entstehende Pflichteilsdiskussionen weg.

das wäre genau der falsche Weg, damit entsteht die Pflichtteildiskussion nämlich erst.

Erbe ausschlagen und gut ist.

MfG

ThoFa
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smallville

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 23. Oktober 2008, 00:10:00 »

Hi Thofa,

ich hatte das verwechselt - verwirrt durch meinen eigenen Fall, denn da gilt:

Auch wenn der Erblasser hinsichtlich des durch Testament oder Erbvertrag zugewandten Erbteils Beschränkungen und Beschwerungen verfügt hat, kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen und seinen Pflichtteil verlangen ..(...)….

Bezieht sich aber u.a. auf ein Vermächtnis und da kann man bis zu 3 Jahre nach Ausschlagung noch den Pflichtteil ersatzweise fordern.

Bei Enterbung muss man natürlich ggf. Puntk 5 aus §2333 BGB fingieren bzw. glaubhaft im Testament darstellen. Oder sich § 2338 BGB Punkt 1 bedienen.

Aber ich denke das ist auch alles wesentlich zu aufwendig.

Ich denke Du hast vollkommen Recht und die Ausschlagung sollte ausreichen.

@sadness

Ich wünsche von Herzen dass Deine Mama noch einige Zeit bei Euch bleibt!!!

lg

small

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sadness

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #8 am: 23. Oktober 2008, 07:03:04 »


Guten Morgen,

vielen Dank für eure Antworten.

Eine Frage habe ich aber noch, was passiert mit meinem "Anteil"? Bekommt das dann mein Vater oder wird es zwischen meinem Vater und meiner Schwester aufgeteilt?

Wenn meine Schwester auch Schulden hat( sie haben vor ein paar Jahren gebaut) was passiert dann, falls mein "Anteil" dann zwischen Vater und Schwester aufgeteilt wird, währe dann überhaupt damit geholfen?

Viele Grüße sadness
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ThoFa

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Re: Erben in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #9 am: 23. Oktober 2008, 09:49:16 »

Hallo,

der Normalfall:

1/4 Vater (+ 1/4 bei der üblichen Zugewinngemeinschaft), 1/4 Schwester, 1/4 Sie.

Sie schlagen aus und haben keine Kinder:

3/8 Vater (+2/8 bei der üblichen Zugewinngemeinschft), 3/8 Schwester

Sie schlagen aus und haben Kinder:

1/4 Vater (+ 1/4 bei der üblichen Zugewinngemeinschaft), 1/4 Schwester, 1/4 Ihre Kinder

MfG

ThoFa
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