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Autor Thema: Steuererstattung  (Gelesen 1878 mal)

Redakteur

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Steuererstattung
« am: 13. April 2011, 07:10:43 »

Hallo!

Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und darf schon seit 2 Jahren meine jährliche Einkommensteuer-Erstattung behalten.

Jetzt (für 2010) sagt das Finanzamt plötzlich, dass mir das Geld dieses Jahr icht überwiesen wird, sondern mit meinen alten Schulden aufgerechnet wird.

Mein Insolvenzverwaltrer sagt dazu, er sei nicht mehr zuständig und hat mir den Tipp gegeben, Einspruch einzulegen und auf das Verbot des "Aufrechnens alter Verbindlichkeiten mit neuen Guthaben" hinzuweisen.

Kann ich noch mehr tun, um an mein Geld zu kommem?

Beste Grüße an alle,
Kay
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Der_Alte

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Re: Steuererstattung
« Antwort #1 am: 13. April 2011, 10:04:01 »

Der Tip des Treuhänders ist schon richtig.
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Maurice Garin

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Re: Steuererstattung
« Antwort #2 am: 13. April 2011, 10:31:19 »

und hat mir den Tipp gegeben, Einspruch einzulegen und auf das Verbot des "Aufrechnens alter Verbindlichkeiten mit neuen Guthaben" hinzuweisen.

Da liegt der TH schonmal falsch, weil Sie gegen die Aufrechnung an sich gar keinen Einspruch einlegen können. Der formal richtige Weg ist es, einen rechtsbehelfsfähigen Abrechnungsbescheid (§ 218 AO) zu beantragen. Das FA wird den "Einspruch" im Zweifel aber als solchen Antrag auslegen, bzw. von sich aus einen Abrechnungsbescheid erlassen. Gegen den können Sie dann Einspruch einlegen.

Dieser Einspruch wird aber keinen Erfolg haben. Das Finanzamt kann (wie jeder andere Gläubiger, dem sich die Gelegenheit bietet) in der WVP mit alten Forderungen aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot auf das sich der TH vermutlich bezieht, besteht nur im eröffneten Verfahren.
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