Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: rio-bravo am 16. Oktober 2010, 18:06:28
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Hallo an alle,
ich habe mir letztes Jahr beim Finanzamt eine Steuerfreibetrag eintragen lassen, weil meine Tochter zu diesem Zeitpunkt bei mir lebte und die leibliche Mutter keinen Unterhalt bezahlen konnte (HZ4). Die ser Freibetrag betrug im Monat ca. 75,00 Euro und kam damit nicht an die Pfändungsgrenze von ca. 1360,00 Euro ran.
Nun meine Frage !
ich habe vor ca. 2 Monaten meine Jährlichen Einkommensnachweise dem TH zukommen lassen weil der diese für den Jährlichen Bericht ans Inso. Gericht bnötigte. Ich habe daraufhin beim TH angerufen und nachgefragt ob er die Unterlagen bekommen hat, da auch ein Anschriftsänderung im Schreiben mit angegeben war und ich sicher gehen wollte, dass alle Unterlagen beim TH vorliegen.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir es wäre alles da und korrekt. Ich hoffe ich habe mir kein Fehlverhalten mit dem Freibetrag eingeholt, aber ich wusste ansonsten nicht wie ich meine Tochter ernähren sollte und außerdem war bzw. bin ich ja unter der Pfändungsgrenze.
Über einen Tipp oder Hinweis wäre ich sehr dankbar.
LG rio-bravo
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Nö Steuerfreibeträge sind während des Verfahrens erlaubt, Du erhöhst damit Dein pfändbares Einkommen (im Gegenzug gibts weniger bei der möglichen Einkommensteuerrückerstattung)
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Danke für die Antwort.
LG rio-bravo