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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bewerbung !  (Gelesen 2593 mal)

Buzzy

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Bewerbung !
« am: 25. April 2012, 15:21:14 »

Hallo Ihr lieben
Ich bin es mal wieder , heute hatte ich vom Meinem Insolvenzberater einen Brief wie jedes Jahr , das ich meine Lohnstreifen ihm schicken soll vom ganzen Jahr , das ist ja auch ok , aber heute hat er zum ersten mal um Bewerbungen gebeten , ich habe aber keine , was soll ich denn jetzt machen ? Habt Ihr vielleicht Ideen ?
Ich und mein mann haben sowieso immer ärger mit dem .
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armekirchenmaus

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Re: Bewerbung !
« Antwort #1 am: 25. April 2012, 16:43:54 »

Wenn du Lohnabrechnungen einreichen sollst, hast du ja offensichtlich Arbeit. Es wäre also nur so zu erklären, dass mehr Stunden zumutbar wären.
Wenn keine Bewerbungen geschrieben wurden, kannst du keine vorlegen...
Aber offensichtlich werden Bemühungen in dieser Richtung erwartet. 
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Buzzy

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Re: Bewerbung !
« Antwort #2 am: 25. April 2012, 17:03:58 »

Aber ich kann leider nichts vorweisen !! :rougi:
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armekirchenmaus

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Re: Bewerbung !
« Antwort #3 am: 25. April 2012, 18:25:40 »

Hat sich denn an deiner Situation irgendwas geändert in der letzten Zeit. Du solltest deine Situation etwas besser erklären... wie viele Stunden arbeitest du denn jetzt? Wenn es keine Einschränkungen für dich gibt (Gesundheit, familiäre Situaton...) bist du verpflichtet Vollzeit zu arbeiten.Irgendeinen Grund muss der Verwalter ja haben, dass er nun auf einmal Bewerbungen sehen möchte.
« Letzte Änderung: 25. April 2012, 18:34:27 von armekirchenmaus »
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Buzzy

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Re: Bewerbung !
« Antwort #4 am: 25. April 2012, 19:45:22 »

Ich arbeite auf 400 Euro Basis , seit 2005 schon ! seit 2008 sind wir in der Insolvenz .
Ich arbeite 15 Stunden in der Woche .
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Der_Alte

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Re: Bewerbung !
« Antwort #5 am: 25. April 2012, 21:44:42 »

Dann stellt sich die Frage, ob Sie mit einer Vollzeitstelle ein pfändbares Einkommen erzielen könnten. Wenn Ihre Ausbildung und Ihre Arbeitsmarktchancen das hergeben, besteht die Pflicht, sich um eine Vollzeitstelle zu bemühen. Dazu sind dann Bewerbungen nachzuweisen. Die Anzahl, die ein Gericht als ausreichend annimmt, schwankt. Aber 10 Bewerbungen pro Monat dürften als ausreichend angesehen werden.
Tun Sie das nicht, kann es zu einem Versagensantrag kommen und die RSB letztlich auch versagt werden.
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juergengrisu

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Re: Bewerbung !
« Antwort #6 am: 25. April 2012, 23:56:36 »

Hi zusammen

hier greift die Obliegenheitspflicht:

§ 295 InsO(Gesetz)Obliegenheiten des Schuldners

(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung

    1.
    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;

    2.
    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
    3.
    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge und kein von Nummer 2 erfasstes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
    4.

    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.

(2) Soweit der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

gruß
juergengris
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