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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Thema verlief in falsche Richtung  (Gelesen 4085 mal)

Ernst

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Thema verlief in falsche Richtung
« am: 10. April 2013, 20:16:07 »

Frage konnte nicht zufriedenstellend diskutiert werden, da "Der_Alte" mein Thema für seine eigene Reputation zu sehr entstellte. Allen anderen, vielen Dank für das Interesse.

MfG,
Ernst
« Letzte Änderung: 12. April 2013, 18:43:27 von Ernst »
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Der_Alte

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Da der BGH genauso entschieden hat, wie es das Insolvenzgericht in Ihrem Fall beschlossen hat, ist eine Beschwerde aussichtslos.

Bei allem Respekt, ich empfinde den Beschluss des Gerichts richtig. Ihre Aussage, die Gläubiger würden jetzt 4500 € im Verfahren mehr zurückbekommen als wenn Ihre Frau nicht berücksichtigt würde, läßt bei mir die Nackenhaare hochstehen.
Sie haben zusammen ein Einkommen von netto etwa 2500 € für 3 Personen, nachdem Sie knapp 120 € mehr im Monat an die Gläubiger abführen. Es sind schlichtweg Ihre Schulden und Ihre Gläubiger, die Ihnen einstmals Geld gegeben haben. Das Insolvenzrecht beschreibt den redlichen Schuldner, der sein möglichstes tut, die Gläubiger zu befriedigen.
Und wenn die Ehefrau ausreichend (sogar nur in Teilzeit) verdient, um sich selbst unterhalten zu können, dann ist es nur gerecht im Sinne aller, wenn Sie etwas mehr abgeben.
Sollte das Geld nicht reichen, müssen Sie entweder verzichten oder Ihre Frau muss mehr arbeiten; shit happens.

Und bevor Sie jetzt meinen, ich hätte gut reden: ich schiebe jeden Monat knapp 800 € an den TH und meine Frau wird bei weniger Gehalt in Vollzeit nicht berücksichtigt! Und man kann auch damit leben.
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Ernst

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gelöscht
« Antwort #2 am: 11. April 2013, 18:54:38 »

gelöscht
« Letzte Änderung: 12. April 2013, 18:44:57 von Ernst »
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Nixmehrda

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Ein alleinstehender Schuldner mit 1150 € netto hätte einen eigenen
pfändbaren Anteil.
Von da her ist die Nichtberücksichtigung durch das Gericht angemessen.

Was ich meinen Gläubigern privat wünsche ist ein anderes Thema.
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Der_Alte

  • Gast

Ich will weder Anerkennung für die hohe Summe noch jammere ich, dass ich soviel abführen muss. Ich tue es einfach, weil ich für meine Überschuldung verantwortlich bin.

Ihre Bank hat Ihnen den Kredit wohl kaum aufgedrängt, sondern Sie haben ihn haben wollen. Damit sind Sie, ausschließlich Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Bank den Kredit fällig gestellt hat, denn die Bedingungen kannten Sie vorher. Und wenn Sie nicht mehr zahlen wollten, dann haben Sie die Konsequenzen zu tragen.
Sie scheinen, so muss ich es aus Ihren Texten lesen, sich noch nicht darüber im Klaren, dass die Insolvenz nicht nur dafür da ist, den redlichen Schuldner zu entschulden, sondern auch einen Lerneffekt für die Zukunft haben soll. Und einer davon ist, dass man lernt, mit dem Geld auszukommen, was man zur Verfügung hat.
Zitat
Wir brauchen aber das Geld.
heißt für mich, dass Sie an der Stelle noch eine Baustelle haben.
Wenn Sie das nicht hätten kommentiert haben wollen, hätten Sie es einfach weglassen sollen. Für eine einfache Antwort auf Ihre Frage hätte auch die Fakten genügt.
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waldi


Bei privaten Gläubigern, oder Banken die vormals eingegangene Verträge ... müßen jeden Cent wiederbekommen.

Privileg eines mündigen Bürgers ist es also, selber entscheiden zu können, welche seiner Schulden er zurückzahlt und welche nicht.

Eine Erkenntnis, die einem in diesem Ausmaße auch nicht jeden Tag vor die Füße läuft.
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honey74

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Ich sehe das als eine Art Bewährungsprobe für die 2. Chance im Leben nach der Inso. Schon heute, nachdem  noch nicht einmal die Hälfte geschafft ist, haben wir vieles gelernt (auch ich, obwohl ich nicht in Inso bin). Die erste Zeit war schwer, sehr schwer. Aber man muss auch mal die Augen aufmachen, zurückblicken und sich eingestehen dafür schon die Verantwortung zu tragen. Mittlerweile ist mein Partner stolz ohne Dispo klarzukommen und mit dem unpfändbaren Geld im Monat einigermaßen gut auszukommen. Klar wäre es schöner sich ab und zu nicht so viele Gedanken um Anschaffungen usw. machen zu müssen, aber es ist nicht zu ändern. Dafür bekommt man aber dann doch die 2. Chance
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