Das sollte eigentlich in den Haupttread des Tippgebers, aber passt auch hier.
werde es im Haupttrhead nochmals Posten.
Ich selber finde dieses System doch recht Dubios.
Zum einen wird Erklärt es Handel sich um eine Genossenschafft, schön und gut, vertrauensvorsprung. Was aber nichts daran ändert das 10 - 40 Tausend Euro einstand, nur um Teilnehmen zu dürfen schon recht viel sind!
Dann kommt dazu das das Unternehmen, formuliert als Genossenschafft, die Immobilie Kauft, Baut etc. man selber einzieht, ca. 10% vom Kauf Zahlt und den Rest mit "Miete" abzahlt. Soweit so gut.
Dann aber stellt sich heraus das es sich um eine Maklerfirma handelt.
Nichts gegen Maklerfirma an sich, ich war selber Makler, das aber nur am Rande.
Es wird allerdings erklärt das dies Unternehmen sich als Maklerunternehmen melden musste da dies die gesetzlioche Vorgabe ist, wenn man Wohnraum baut/kauft und diesen anderen gegen Zahlung einer 10%igen Anzahlung und monatlicher Miete überlässt, gehört das NICHT zum Maklergewerbe:
Ein Makler vermittelt einen Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag zwichen Eigentümer und Käufer/Pächter/Mieter.
Ein Maklerunternehmen wird niemals selber Eigentümer der Immobilie, weder bei aufnahme der Immobilie in den Bestand, der Vermittlung, weder beim Verkauf, als "Zwichenstation"!!
Ein Makler kan selbstverständlich auch Eigentümer werden, dann allerdings verkauft, -pachtet oder -mietet er es aus seinem eigenen besitz heraus, aggiert hierbei NICHT als Makler und die Immobilie zählt zum Anlagevermögen des Unternehmens.
Ein Makler aggiert allerdings nur dann als Makler wenn die betreffende Immobillie nicht ins Anlagevermögen fällt, ergo er nie Eigentümer war/ist.
Was hier geschieht ist:
Die Firma wird Eigentümer/Miteigentümer einer Immobilie, sprich diese fällt zu einem gewissen Teil (anteilig oder voll) in das Anlagevermögen, das Unternehmen tritt hierbei NICHT mehr als Makler auf! Die Immobilie wird dem hoffenden Eigentümer in Spee zu Wohn, aber auch zu weitervermietungs Zwecken überlassen.
Man ist vielmehr ein Genossenschafftsmitglied, mit Wohn- und Nutzrecht, wesen Anteil an den Kosten der Immobilie in Form von Anteilen begründet ist und durch die Monatliche Mietzahlung inkludierte Kostenzahlung.
Das Unternehmen aggiert hierbei schlichtweg als Genossenschaft, was den Mitglied zum Wohn- und Nutzungsrecht eine Kaufoption in aussicht stellt.
Das Problem ist nur: Um als Genossenschafft aggieren zu dürfen bedarf es aber die Vorraussetzungen und Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Ich habe dies nicht nachgeprüft aber nach Angaben hier ist dies nicht der fall, es liegt keine Genossenschaft nach Genossenschafftsrecht mit Eintragung im Genossenschafftsregister vor sondern es handelt sich um einen Makler mit Genehmigung nach 34c Gewerbeordnung!
Mietkauf heist nicht das man die Kosten der Sache trägt und "nur" ein Vorkaufsrecht/ eine Kaufoption erhält mit deren Wahrnehmung die gezahlten Gelder, bis auf den Einstand, verrechnet wird.
Mietkauf heist: Man schliest einen Kaufvertrag ab, von vornerein! Nach bezahlung der vorher festgelegten Summe und ablauf der vereinbarten Zahlzeit übergeht die Sache sofort ohne weitere Kaufaktivität (wahrnehmung eines Vorkaufsrecht/ einer Kaufoption) in das Vermögen und den Besitz des Mietkäufers über. Dabei werden die Zahlungen von Anfang bis zum ende in voller Höhe berücksichtigt! Keine Zahlung bleibt außenvor.
Ohne weiterer Recherche, die sich wie ich finde durch eigene Angaben des Tippgeber erübrigt ziehe ich folgendes Fatzit:
Dieses Maklerunternehmen nach §34c Gewerbeordnung (Vermittlung und Nachweis von Möglichkeit zum Vertrag) fiermiert hier als Genossenschaffts ähnliche konstellation.
Es findet keine rechtliche Makler Tätigkeit statt, was nach Gewerbeordnung untersagt ist, da ein gewisser Mindestanteil der Einnahmen aus der angemeldetet Tätigkeit erwirtschafftet werden muss.
Vielmehr erwirbt das Unternehmen unter den Augenschein einer Genossenschafft und der Genehmigung / Gewerbeanmeldung als Makler das Eigentum, zu ganzen oder zu anteilen an der Immobilie womit diese in das Anlagevermögen des Unternehmens übergeht.
Der vermeintliche Mietkäufer erhält einen Anteil, in Form von Scheinen an dem Unternehmen/den Immobilienprojekt. Er zahlt einen, so deklarierten Mietkaufsatz der in wahrheit aber keiner ist da es sich um ein Mietverhältniss mit Vorkaufsrecht/Kaufoption handelt, wobei Betrag X von den Zahlungen vom Unternehmen verbraten und beim späteren Kaufvorgang nicht berücksichtigt wird.
Ich würde jeden raten die Finger davon zu lassen.
Ich finde es sehr fragwürdig ob man überhaupt je Eigentümer würde ferne ob man die Immobilie überhaupt je zu Gesicht bekommt.