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Autor Thema: Widerruf von Lastschriften - Klage??  (Gelesen 2716 mal)

rotesbienchen

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Widerruf von Lastschriften - Klage??
« am: 14. Juni 2010, 12:30:51 »

Ihr Lieben,

ich frage mich schon seit Monaten ob ich nicht Klage einreiche gegen die Entscheidung des Hamburger Richters, dass Lastschriften vom TH zurückgeholt werden dürfen und so neue Schulden entstehen.

Ich bin nun seit Mai/09 in der WVP und suche seit ZWEI Jahren erfolglos eine Wohnung für mich und meinen Sohn. Ich verdiene gut und hab einen unbefristeten Vertrag. Das steht der Suche also nicht im Weg. Mittlerweile bin ich bei allen Wohnungsbaugesellschaften durch und selbst die Genossenschaften wollen mich keine Anteile kaufen lassen, obwohl das Geld dafür schon lange auf dem Sparbuch liegt. Wenn aber die negative Schufa kein Hinderniss ist, sind es spätestens die Mietschulden für die ich noch nicht mal verantworlich bin. Mein TH hatte zu Beginn der Inso den Lastschriften widersprochen und somit auch zwei Monate Miete zurückgeholt die nun auf meinem Mietkonto stehen. Sobald also die Vermieterbescheinigung vorgelegt wird stehe ich noch asozialer da als ich eh schon mit der Schufa-Auskunft gestellt bin. So kann das doch nciht die nächsten 7 Jahren weiter gehen, bis der Eintrag endlich mal aus der Schufa gelöscht wird!!

Daher war meine Überlegung ob ich Klage einreiche. Ich weiss nicht, ob das mir für mich was bringt. Aber bei Erfolg haben auf jedenfall alle künftigen Insolaner was davon. Weiss jemand ob das bereits versucht wurde? Wenn ja, mit welchem Ausgang? Bisher hab ich nur ganz flüchtig mit meinem Anwalt darüber gesprochen. Und er erwähnte eine Sammelklage....

Mich würde mal eure Meinung interessieren!

Viele Grüße
Gabriele

P.S. Ich habe nun schon öfter gelesen, dass man die Schulden doch irgendwie bezahlen darf ohne dass eine Gläubigerbevorzugung entsteht. Aber wie?? Meine Kaution liegt ja noch unangetastet beim Vermieter. Auf den Vorschlag hin meinen alten Vertrag zu kündigen, die Kaution zur Deckung der Schulden zu nehmen und mich eine neue Kaution mit neuem Vertrag stellen zu lassen, wurde leider abgelehnt. Bei Altschulden darf kein neuer Mietvertrag gemacht werden. Sturköpfe  :fuchsteufelswild:
« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, 12:51:46 von rotesbienchen »
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Fallera

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Re: Widerruf von Lastschriften - Klage??
« Antwort #1 am: 14. Juni 2010, 12:56:01 »

Die Frage hatte ich mir auch schon gestellt und u. g. gefunden:

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/veroeff/_inso/lastschriftwiderspruch.htm

Evtl. hilft Dir das.

Gruß
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rotesbienchen

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Re: Widerruf von Lastschriften - Klage??
« Antwort #2 am: 14. Juni 2010, 13:05:13 »

Hallihallo,

sehr interessant der Link. Vieles davon kannte ich schon denn mein zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Hamburg  :neutral: die mich nun schon oft beraten haben (meinen TH kannste in der Pfeiffe rauchen) Der versucht mir Geld aus der Tasche zu ziehen was ihm nicht zusteht.  :nono:

Nun denn....ich bin jedoch weiterhin am Überlegen wie ich zum Einen aus meiner beschissenen Lage rauskomme und vielleicht künfitgen Insolanern noch helfen kann.

Viele Grüße
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Fallera

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Re: Widerruf von Lastschriften - Klage??
« Antwort #3 am: 14. Juni 2010, 13:32:08 »

Das ist aller Ehren wert!  :thumbup:

Hast du schon mal probiert über privat eine Wohnung zu bekommen? Bei privaten Vermietern spielt doch die menschliche Seite noch mehr eine Rolle als bei Gesellschaften.
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rotesbienchen

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Re: Widerruf von Lastschriften - Klage??
« Antwort #4 am: 14. Juni 2010, 14:18:16 »

Da kann ich leider nur bitter lachen.... eine passende Wohnung von Privat zu finden ist fast so schwer wie der Lottogewinn (der sich im Übrigen immer noch nicht hat sehen lassen. Hmpf!) Es ist soooo schwierig hier in Hamburg eine 4-Zimmer Erdgeschosswohnung mit Garten oder Terrasse oder ein kleines Reihenhäuschen in einem ordentlichen Stadtteil zu bekommen. Möglichst auch noch nahe zur Arbeit oder wenigstens nahe der Kita. Wie gesagt such ich schon seit zwei Jahren und weiss nicht wo ich noch ansetzen soll. Solche Wohnung sind halt heißbegehrt   :heulen:
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paps

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Re: Widerruf von Lastschriften - Klage??
« Antwort #5 am: 14. Juni 2010, 17:32:03 »

Hallihallo,

sehr interessant der Link. Vieles davon kannte ich schon denn mein zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Hamburg  :neutral: die mich nun schon oft beraten haben (meinen TH kannste in der Pfeiffe rauchen) Der versucht mir Geld aus der Tasche zu ziehen was ihm nicht zusteht.  :nono:

Sie haben den Artikel von M. Hoffmann gelesen?
Dort steht zur Einführung unter anderem folgendes:

"In dem vom AG Hamburg entschiedenen Fall hatte der Treuhänder im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren pauschal den vom Girokonto des Schuldners im Wege der Lastschrift abgebuchten Beträgen der Bank gegenüber widersprochen, um die belasteten Beträge zur Insolvenzmasse zurückzuholen. Darunter waren auch Mieten und Zahlungen an Versorgungsunternehmen. Der Schuldner wandte sich gegen den Widerruf und trug beim Insolvenzgericht vor, dass die zurückgeholten Beträge entweder ihm oder den vom Widerruf betroffenen Gläubigern zustünden, nicht aber der Insolvenzmasse. Gleichzeitig beantragte er die Bestellung eines anderen Treuhänders. Das Gericht hat entschieden, dass der Lastschriftwiderruf rechtmäßig war und die Bestellung eines neuen Treuhänders abgelehnt."

Sie müßten ja als erstes über eben dieses Gericht gehen.
Erfolgsaussichten also gleich 0
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Insokalle

Re: Widerruf von Lastschriften - Klage??
« Antwort #6 am: 14. Juni 2010, 19:13:12 »

Das simmt, die Entscheidung des HH Gerichts steht insofern zunächst einmal fest, daran werden Sie auch m.E. nicht rütteln können, wenn es nicht ohnehin schon zu spät ist.
Ich verstehe nicht, warum Ihr Vermieter Ihren Vorschlag nicht annimmt. An sich ist der doch perfekt.

Sie können sich höchstens in der Bescheinigung ausführlich bestätigen lassen, dass Sie nicht für die Mietschulden verantwortlich sind, denn die Miete war bezahlt und ist nur sozusagen durch Fremdeinwirkung retourniert worden.
(Dass der Vermieter durch sein Lastschrifteinzugsverfahren daran mitschuldig war, wird er Ihnen sicherlich leider nicht bestätigen)
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