"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3303 mal)

aenglschen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« am: 31. März 2011, 12:44:15 »

Hallo ihr lieben ich habe mal eine Frage, zur Zeit befinde ich mich am Ende meiner Ausbildung und suche schnellstmöglich eine neue Arbeitsstselle, da ich leider nur befristet übernommen werden kann.  :dntknw:
Wird ein evtl. neuer Arbeitgeber auch über die PI informiert? Eigentlich schicke ich meinem Treuhänder als Verdienstnachweis ja monatlich meine Gehaltsabrechnung. Falls ja wie bringt man das am besten rüber, beim Vorstellungsgespräch? Da ich mit meinem Gehalt dann über der Pfändungsfreigrenze liege, noch eine letzte Frage: Wird das Einkommen über der Pfändungsfreigrenze direkt vom Arbeitgeber abgeführt oder wie läuft das dann ab?  :coffee:

vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 14:37:59 »

Hallo !

Am besten mal in aller Ruhe mit dem TH sprechen.
Er muss nicht zwangsläufig deinen AG informieren.
Du könntest Ihm auch die Abrechnungen jeden Monat geben und den pfändbaren Betrag direkt an den TH bezahlen.

Wenn er sich nicht darauf einlässt, kann er den neuen AG informieren und dort direkt deinen pfändbaren Betrag einfordern.

Aber in der Regel lassen sich die TH auf die "friedliche" Methode ein.
Gespeichert
 

beasco

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 01. April 2011, 07:37:25 »

Hallo,

auch ich zahle meinen pfändbaren Anteil vom Gehalt direkt auf ein Notarkonto meines TH ein.

Normalerweise hat man ja ein Festgehalt, das sich nicht monatlich ändert,
so dass ich den aus der Pfändungstabelle zu § 850 ZPO ersichtlichen Betrag überweise.

Keiner meiner Arbeitgeber hat jemals erfahren, dass ich PI habe und wird dies auch nicht,
das habe ich mit meinem TH so besproche und es klappt ganz hervorragend.

Allese Liebe

bea

« Letzte Änderung: 01. April 2011, 07:39:00 von beasco »
Gespeichert
 

aenglschen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 01. April 2011, 11:05:57 »

Hallo und danke schonmal für eure Antworten.

Ich habe gleich mal euren Rat befolgt und meinen TH angerufen.... naja was soll ich sagen sein Wortlaut:
"Kann sein das das andere so machen, aber ich habe das noch die so gehandhabt und werde auch keine Ausnahme machen".

Bleibt nur noch Plan B wie bringe ich das einem neuen Arbeitgeber bei???? HILFE  :girl:
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #4 am: 01. April 2011, 12:06:37 »

Man, da hast du ja ein richtiges A....ch abgekriegt !

Naja, da bleibt nur eins: Offen und ehtlich sagen was trumpf ist !
Gespeichert
 

beasco

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #5 am: 01. April 2011, 13:07:33 »

...aber ehrlich... so ein unfaires Verhalten... :fuchsteufelswild:

Hoffe, dass Dein Schuldenberg nicht zu hoch ist und Dein neuer Arbeitgeber verständnisvoller handelt als Dein TH.

Drück Dir die Daumen

bea
Gespeichert
 

hitman71

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #6 am: 03. April 2011, 12:39:45 »

Hallo aenglschen,

bei mir war es genauso. Mein TH hat auch nicht mitgespielt.

Ich würde Dir folgende Vorgehensweise empfehlen:

In der Regel hat man ja nicht nur ein Vorstellungsgespräch sondern zwei bis drei. Je nach Position! (Jedenfalls kenne ich es so)

Ich habe nie in dem ersten Gespräch dieses Thema angesprochen. Erstmal ging es mir darum, meinen zukünftigen Arbeitgeber von mir zu überzeugen.
Wenn es dann zum zweiten Gespräch kommt, hat er wirklich Interesse an Dir. Und wenn es dann nur noch um die Vertragsmodalitäten geht, dann spreche das Thema an. Erläutere Ihm, was das für Ihn als Arbeitgeber bedeutet.

Meine Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise sind sehr gut. Hat bis jetzt immer geklappt!!

Und für viele Unternehmen, ist dieses nichts Unbekanntes. Gerade bei größeren Firmen.

Viel Erfolg dabei...





Gespeichert
 

tinelo21

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 40
Re: neuer Arbeitgeber, Wohlverhaltensperiode
« Antwort #7 am: 05. April 2011, 19:47:13 »

also ich kann nur aus meiner erfarung sprechen das ich meinem arbeotgeber nichts gesagt habe aber dafür jeden monat braf meine abrechungen meinem th gebe mein mann macht das gleiche bis jezt ( 3 Jahre) haben wir noch nie probleme gehabt einfach mal mit dem TH sprechen


grüsse tinelo21
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz