hallo paps,
danke für die antwort und den tipp,
Lösungsmöglichkeit:
Anfrage beim zuständigen Insolvenzgericht, wieso abweichend von 850ff ZPO Urlaubsgeld, dass für alle MiA lt. Tarifvertrag gleich/üblich ist, der Pfändung zugerechnet wird.
sollte ich nicht doch vorab vielleicht den TH
nochmals schriftlich mit dieser falschberechnung konfrontieren und falls er nicht reagieren sollte, das insolvenzgericht
dann anschreiben; ich habe da ein schlechtes gefühl bei und sehe das als "hintenrumanschei**erei* :rougi:
ich dachte schon, da wir praktisch "stillschweigend" diesen berechnungsart nach unseren ersten einspruch akzeptiert haben irgendwie kein recht auf beschwerde haben...hört sich wirklich blöde an, nachdem ich das eben getippt habe
, 2x wurde es ja schon schliesslich von uns "akzeptiert"...
oder würdest du nicht dazu raten, mit dem TH diesbezüglich nochmals zu reden?wenn ja, warum nicht?
Wieso führen sie selber ab?
kurz nach der zuweisung des TH sind wir in ein anderes bundesland gezogen, da mein mann zu einem anderen arbeitgeber gewechselt ist, der neue arbeitgeber wurde auch über die PI informiert, da es aber beim damaligen arbeitgeber und dessen anwaltsbüro (welches solche sachen wie lohnpfändungen bearbeitet) ärger bei der berechnung gab (hatte mich gewehrt, doch vergebens) und zuzüglich bearbeitungsgebühren deswegen abgezogen wurden, einigten wir uns mit dem TH, dass wir ihm monatlich die Lohnabrechnung zusenden und er uns den zu überweisenden betrag mitteilt.ausserdem sieht der neue arbeitgeber nicht gerne lohnpfändungen seiner angestellten....verständlich :rougi:
anfang war es etwas holperig (berücksichtigte nur 2 anstatt 3 personen, nutze die tabelle VOR 2005 :whistle: ), aber ansonsetn sind die beiträge korrekt gewesen, nur das mit dem urlaubsgeld ist nicht korrekt, wie mir hier ja nun doch bestätigt wurde :thumbup:
ich kann mich sonst auch nicht über den TH beschweren, vielleicht möchte ich deshalb nicht riskieren, dass es aus ärger -wenn ich mich zuerst an das gericht wende- geben könnte und der TH einfach doch die lohnpfändung vom arbeitgeber fordert, was dann doch eventuell wieder solch undurchsichtigen berechnungen führen könnte, wie es bei dem vorherigen arbeitgeber (besser dessen anwaltsbüro) gab, ich kann mich nicht mehr recht erinnern, es war auch nicht lange, was wir mit diem büro zu tun hatten, aber es war irgendwie undurchsichtig und es wurde zuviel abgezogen, wo meine beschwerde darüber leider ignoriert wurde...
grüsse :)