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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?  (Gelesen 2529 mal)

peppa

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verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« am: 12. April 2011, 22:34:06 »

Hallo alle miteinander,

ich kann einfach nicht ruhig schlafen und wollt mal eure Meinung hören bevor ich dann die Meinung meines IV darüber höre.

Ich befinde mich seit 31.01.2011 in der WVP (Verbraucherinsolvenzverfahren aufgehoben gemäß § 200 InsO)
Und habe es versäumt Mehreinkommen in 09/2010 anzugeben.
Ich werde dies aber beim nächsten Termin mit dem IV nachholen.

Nun meine Frage,habe ich damit schon gegen die Mitteilungspflicht verletzt?
Fliege ich jetzt aus der Inso?  :Oh_no:
Da ich ja Mehreinkommen nicht angegeben habe als das InsoVerfahren noch lief und man das geld hätte einbeziehen können in meine Insomasse.
Laut meiner Recherchen zählt ja dieser sogenannte Bonus (netto des aktienverkaufs) meines AG als normales einkommen und wird auf meinen nettolohn des selben monats aufgerechnet,und ich müsste dann nur das abtreten was über meiner pfändungsgrenze liegt oder?

Desweiteren gehe ich jetzt mal auf das genannte Mehreinkommen ein.
Ich bekomme "unregelmässig" jährlich ein Aktienpaket meines AG das nach 2 Jahren veräussert werden kann (aber nicht muss),was ich auch in besagtem fall im september 2010 getan habe.
Ich habe mit oben genanntem Paket noch 2 andere.
von denen auch mein IV bis jetzt nichts weiß  :Oh_no:

wiegesagt ich habe demnächst einen Termin bei meinem IV wo ich alles erklären und darlegen werde,meine beweggründe für dieses dumme versäumnis.

aber die angst das ich damit alles versaut habe bleibt dennoch.

vielen dank im vorraus für eure antworten

mfg peppa

« Letzte Änderung: 12. April 2011, 23:04:42 von peppa »
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paps

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #1 am: 13. April 2011, 16:32:37 »

Das Verhalten grenzt sehr nahe an Versagung.
Was jetzt passieren wird, kann man nicht sagen.

Zumindest gehören die Aktienpakete vollumfänglich zur Masse, nicht nur der mögliche Gewinn.

Da Sie bereits in der WVP sind, kommt eigentlich nur ein Verstoß gegen die Obliegenheiten in Betracht.
Diese greifen aber erst ab Aufhebung.

Möglich ist eine gütige Einigung mit dem Th. Dazu muß aber vor Bekanntwerden des Schadens der Ausgleich erfolgt sein.

Dritte Variante wäre Augen zu un durch.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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peppa

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #2 am: 13. April 2011, 17:26:44 »

danke erstmal paps für deine antwort.
das ich mir das selbst eingebrockt habe seh ich ein,ich könnt mich auch selbst ohrfeigen dafür,hab ja so lange schon durchgehalten.

das mit den aktien ist aber so ein ding,ich bekomme die einmal jährlich (nur wenns gut läuft) von meiner firma,habe aber darauf 2 jahre keinen zugriff.
erst ab ende der 2 jahre wandern diese in meinen besitz über.
wenn ich dich jetzt richtig verstehe gehören diese aktien bzw der gewinn vollends in die insomasse,also nicht wie ich dachte das der reingewinn der aktien als prämie oder so gesehen werden,auf meinem monatlichem netto angerechnet werden und ich dann einen teil von sozusagen behalten kann?
und der rest abgezogen wird anhand meiner pfändungstabelle.
das wäre schlecht,dann hab ich mich gänzlich falsch informiert.
ich dachte das zählt unter die rubrik treueprämie etc,mehr ist es ja auch nicht von meiner firma als eine art gewinnbeteiligung in der art so.

eine gütige einigung mit dem TH.? also dem insolvenzverwalter oder?
und mit ausgleich meinst du sicherlich dann den schaden der entstanden ist,also das geld das ich schon erhalten habe zurückzahlen oder?

Da Sie bereits in der WVP sind, kommt eigentlich nur ein Verstoß gegen die Obliegenheiten in Betracht.
Diese greifen aber erst ab Aufhebung.
ab aufhebung der RSB sicherlich oder?


abschliessend kann ich nur noch sagen das ich das geld des aktienverkaufs für meinen dringenden umzug mit meiner tochter brauchte (von 1raum in eine 2raum) also das es nicht sinnlos verballert war sondern nur kaution,küche etc gekauft wurden.
stoß ich da mit den argumenten auch auf taube ohren oder kann man schon mit bestimmtheit sagen das ich zu 90% aus der inso fliege,da der tatbestand zu heftig ist als das ich daran noch was drehen könnte?

die augen zu und durch devise ist noch eine option?, oder einfach nur der gutgemeinte ratschlag mit daumendrücken alles auf mich zukommen lassen und versuchen meine situation und beweggründe deutlich genug zu betonen und dann hoffen mit genug reue und glück heile aus der sache zu kommen?
dann kann ich nur hoffen das mein IV in der hinsicht ein guter mensch ist.

mfg peppa
« Letzte Änderung: 13. April 2011, 17:34:46 von peppa »
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Der_Alte

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #3 am: 13. April 2011, 17:33:10 »

Ich glaube paps meinte damit:
Nichts tun, Geld verheimlichen und hoffen, dass es nicht rauskommt.
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Maurice Garin

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #4 am: 13. April 2011, 17:39:16 »

Nun meine Frage,habe ich damit schon gegen die Mitteilungspflicht verletzt?

Das haben Sie wohl zweifellos. Anscheinend haben Sie die Aktien im Vermögensverzeichnis schon nicht angegeben.

Da das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich aber aufgehoben wurde, ist die Sache durch. Wäre der Sachverhalt im lfd. Verfahren bekannt geworden, hätte ein Gläuiger im Schlusstermin Versagungsantrag stellen können. Nach Aufhebung des Verfahrens ist dieser Antrag nicht mehr möglich, auch wenn der Sachverhalt erst dann bekannt wird.

Ergo haben Sie Glück gehabt.

Bzgl. der noch nicht verkauften Aktien kann (und wird vermutlich) die Nachtragsverteilung angeordnet werden. D.h., die Akten werden noch nachträglich zur Masse gezogen und verwertet. Das Geld aus den verkauften Aktien ist nicht mehr da. Also ist diesbezüglich keine NTV mehr möglich. Nochmal Glück gehabt.

Sofern Ihnen die Verfahrenskosten gestundet wurden, könnte ich mir aber vorstellen, dass diese Stundung aufgehoben wird.
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peppa

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #5 am: 13. April 2011, 17:41:52 »

nun daran hab ich auch schon gedacht,aber da setz ich alles auf eine karte dann.
dieser reingewinn der aktien taucht so gesehen in meiner monatlichen abrechnung nur ganz unten auf,wo das jährliche gesammtbrutto sich monatlich addiert.
normal hab ich um die 1500€ brutto im monat und das addiert sich von monat zu monat,nur auf dem lohnstreifen vom septemberlohn hab ich ein mehrbrutto von 3000€.also da springt er mal eben von ca13000€ auf 16000€ als beispiel.

ansonsten ist der lohnstreifen ein ganz normaler wie alle anderen auch (mit normalen 1500€ brutto und dazugehörigem netto),bis auf die spalte unten wo mein jahresbrutto sich aufaddiert von monat zu monat.aber ich denke ich wär dämlich drauf zu hoffen das man das nicht entdeckt.
es sei denn das es schon so gut wie sicher ist das ich aus der inso fliege,dann ist ja eh gehoppst wie gesprungen.

EDIT:

wenn ich Maurice Garin richtig verstehe sollte ich schon bei der wahrheit bleiben,dann sind die restlichen aktien eben weg aber ich kann meine insolvenz ordentlich beenden,wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
« Letzte Änderung: 13. April 2011, 17:48:18 von peppa »
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paps

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #6 am: 14. April 2011, 20:28:59 »

Nein das Problem liegt anders.
Die Übergabe der Aktienanteile an den Beschäftigten, stellt den Zufluss von Vermögen dar.
Dies ist zunächst unabhängig von Bindfristen für den Wiederverkauf.
Schließlich stellen diese einen Vermögenswert dar, den Ihnen der Arbeitgeber überlässt.
Es ist also als Vermögen im laufenden Verfahren zu erfassen.
Sie hätten diesen jährlichen Zufluss von Vermögen mitteilen müssen.

Aktienanteile, die vor der Eröffnung bereist in ihrem Besitz waren, hätten im Vermögensverzeichnis angegeben werden müssen.

Der TH/IV hätte nun die Möglichkeit gehabt, nach Ablauf der Bindefristen selbst zu veräußern, möglicher Weise  auch unter dem Wert zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie.

Dies haben Sie versäumt. (?)

Nun befinden Sie sich in der WVP und könnten wegen dieses Versäumnisses nicht mehr bestraft werden.
Ab jetzt gelten die Obliegnheiten nach 295 InsO.
Jetzt sind Sie aufgefordert,sofern diese Aktien Bestandteil des Lohnes/geldwerter Vorteil sind, als mögliches pfändbares Vermögen anzuzeigen.

Und nun kommt das Problem; jeder halbwegs intelligente TH wird daraus schließen, dass es in den letzten Jahren auch so war.
Die daraus resultierenden Folgen kann man eben nicht absehen.

Über welchen Nettowert sprechen wir? Wieviel wäre der pfändbare Betrag in diesem speziellen Monat höher?
Wie hoch war der Veräußerungsgewinn?
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peppa

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Re: verspätete auskunftspflicht...konsequenzen?
« Antwort #7 am: 14. April 2011, 21:13:54 »

ja ich habe versäumt die aktien im laufendem verfahren mit anzugeben.
diese aktien hab ich zum beginn meines inso verfahrens (2006) noch nicht besessen,das arbeitsverhältniss begann erst 2008 und zuweisung der einzelnen aktienpakete war 2008,2009 & 2010.
mein aktienkonto eröffnet habe ich dann erst letztes jahr da ich ja sowieso 2 jahre warten muss bis ich diese veräussern darf,bzw bis diese einzelnen pakete vollends in meinen besitz wandern.vorher sind die für mich sozusagen wertlos und liegen nur sinnlos rum.

das paket das ich veräussert habe war das erste paket das ich seit arbeitsbeginn in dieser firma erhalten habe.
mein monatsnetto 09/2010 lag bei 1066,73€
der verkauf der aktien brachte mir netto diesen monat 905,52€ mehr
womit mein Gesamtnetto 09\2010
1972,25€ betrug.
als alleinerziehender mit einem kind hätte ich so also
307,05€ abtreten müssen.

meine größte angst ist es nun aus der inso zu fliegen und die rsb entsagt zu bekommen.so richtig weiß ich auch noch nicht wie ich mich verhalten soll
und vorallem wie mein TH das aufnimmt.
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