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Autor Thema: Sonderfall? Steuerrückzahlung  (Gelesen 4995 mal)

Hoplahop

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Sonderfall? Steuerrückzahlung
« am: 19. September 2017, 11:36:34 »

Hallo,

ich würde mich freuen, hier eure Meinung zu hören, wie vorzugehen ist. Oder vielleicht gab es bei jemanden eine ähnliche Situation.

Wohlverhaltensperiode und in diesem Jahr wird die Steuerrückzahlung erstmals an uns gehen. So weit, so gut. Nun gibt es noch offene Forderungen vom Finanzamt. Diese wird das Amt von der Steuerrückzahlung begleichen. Auch das ist ok, schließlich mindern wir wieder die Gesamtschuld.

ABER momentan ist folgendes passiert (!!!dies sind fiktive Zahlen!!!):

Der Verwalter hat dem Gericht im August mitgeteilt, dass Geld mit einer Quote von 18% zur Auszahlung bereit steht und sobald das Gericht sein ok gibt an die Gläubiger ausgezahlt wird. Für das Finanzamt wären 500 EUR dabei.
Ein Anruf beim Gericht ergab, dass sie gar nichts davon wissen, dass sie dem zustimmen sollen. Das kann der Verwalter doch selbst entscheiden...
Der Verwalter wartet aber auf die Zustimmung. Das Finanzamt hat also seine 500 EUR bisher nicht erhalten.

Nun kam der Bescheid. Wir bekommen 2000 EUR zurück. Gesamtschulden beim Finanzamt sind noch 1000 EUR. Also wird das Finanzamt von den 2000 EUR nur 1000 EUR auszahlen.
Aber beim Verwalter liegen ja 500 EUR für das Finanzamt. Also würde uns ein Auszahlungsbetrag von 1500 EUR zustehen.

Was können wir hier tun? Wie ist nun richtig vorzugehen. Was passiert mit den 500 EUR die beim Verwalter für das Finanzamt  bereit liegen wenn das Finanzamt mit der Gegenrechnung die Forderung ausgleicht?

Der Bescheid kam jetzt, Mitte September.
Die AuszahlungsQuote für die Gläubiger wurde Mitte August festgestellt.

Viele Grüße und Danke
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HausH

Antw:Sonderfall? Steuerrückzahlung
« Antwort #1 am: 19. September 2017, 15:55:55 »

moin,

eigentlich kein Sonderfall, ich berichte mal wie es bei mir war.

Ich bin seit 2013 in der Wohlverhaltensphase, in 4 Wochen müsste ich die Restschuldbefreiung erhalten. Ich hatte Umsatzsteuerschulden aus einer Selbstständigkeit, die Steuerrückzahlungen der letzten Jahre sind allesamt einbehalten worden.

Nachdem ich beim Finanzamt um einen Kontoauszug gefragt habe, erhielt ich selbigen. Darin waren die Steuerrückzahlungen enthalten und die Zahlungen des TH an das Finanzamt. Im letzten Jahr war ich dann glatt, oder auch Schuldenfrei beim FA. Das FA nahm die Sperre raus und ich erhielt erstmalig in diesem Jahr dann die Überzahlungen erstattet, das aber auch nur nach Rückfrage weil ich der Meinung war das ich das niemals cent-genau zurückgezahlt habe, siehe da ich habe das FA überzahlt gehabt und erhielt an die 300 € zurück. Im Moment warte ich selbst auf die Steuererstattung vom letzten Jahr, wäre dann meine erste die ich seit Jahren erstattet kriege.

Bei dir wird sich was überschnitten haben, schreib das FA noch mal an und bitte um einen Kontoauszug, sei hartnäckig :)

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Wandervogel

Antw:Sonderfall? Steuerrückzahlung
« Antwort #2 am: 19. September 2017, 16:29:21 »

Wenn das FA sich seine 1000 Euro von der Erstattung einbehält, dann stehen die 500 Euro beim TH den anderen Gläubigern zur Verfügung, was diese freuen wird, aber nicht euch. Überweist der TH, bevor das FA verrechnet, würden 500 Euro von der Erstattung mehr bei euch landen.

Ich würde nicht mit den 500 Euro rechnen, wenn der TH zur Zeit nicht auszahlt. Das FA wird bestimmt zuerst dort zugreifen, wo es sein Geld schneller bekommt.
Gespeichert
 

Hoplahop

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Antw:Sonderfall? Steuerrückzahlung
« Antwort #3 am: 22. September 2017, 11:19:54 »

Momentan sieht es so aus als würde das Finanzamt das tun. Sie haben dem Verwalter mitgeteilt, sie würden nicht auf die Aufteilung warten sondern sofort bei uns zuschlagen...

Daraus ergibt sich noch ein anderes Problem auf das ich gleich in einem anderen Tread eingehen.

Viele Grüße und Danke!
Gespeichert
 
 

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