"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: VWL und Rücklagen in der Wohlvrhaltensphase ???  (Gelesen 3014 mal)

stefan23

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
VWL und Rücklagen in der Wohlvrhaltensphase ???
« am: 12. Juni 2007, 21:45:40 »

Hallo,
wie verhält es sich wenn ich mir von meinem nicht pfändbaren Lohn Rücklagen bilde etwa in Investmentfonds un des weitern einen Bausparvertrag abschließe?
Sind diese Gelder dan pfändbar?
Muß ich diese an meinen Insolvenzverwalter abgeben???

Tips   gewünscht.

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: VWL und Rücklagen in der Wohlvrhaltensphase ???
« Antwort #1 am: 12. Juni 2007, 23:03:36 »

Wenn Sie tatsächlich in der Wohlverhaltensphase sind, könne Sie natürlich mit ihrem unpfändbaren Lohnbestandteilen Sparverträge eingehen.



Ob dazu IF das geeignete Mittel ist, sei mal dahingestellt.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz