Ihr Lieben,
ich frage mich schon seit Monaten ob ich nicht Klage einreiche gegen die Entscheidung des Hamburger Richters, dass Lastschriften vom TH zurückgeholt werden dürfen und so neue Schulden entstehen.
Ich bin nun seit Mai/09 in der WVP und suche seit ZWEI Jahren erfolglos eine Wohnung für mich und meinen Sohn. Ich verdiene gut und hab einen unbefristeten Vertrag. Das steht der Suche also nicht im Weg. Mittlerweile bin ich bei allen Wohnungsbaugesellschaften durch und selbst die Genossenschaften wollen mich keine Anteile kaufen lassen, obwohl das Geld dafür schon lange auf dem Sparbuch liegt. Wenn aber die negative Schufa kein Hinderniss ist, sind es spätestens die Mietschulden für die ich noch nicht mal verantworlich bin. Mein TH hatte zu Beginn der Inso den Lastschriften widersprochen und somit auch zwei Monate Miete zurückgeholt die nun auf meinem Mietkonto stehen. Sobald also die Vermieterbescheinigung vorgelegt wird stehe ich noch asozialer da als ich eh schon mit der Schufa-Auskunft gestellt bin. So kann das doch nciht die nächsten 7 Jahren weiter gehen, bis der Eintrag endlich mal aus der Schufa gelöscht wird!!
Daher war meine Überlegung ob ich Klage einreiche. Ich weiss nicht, ob das mir für mich was bringt. Aber bei Erfolg haben auf jedenfall alle künftigen Insolaner was davon. Weiss jemand ob das bereits versucht wurde? Wenn ja, mit welchem Ausgang? Bisher hab ich nur ganz flüchtig mit meinem Anwalt darüber gesprochen. Und er erwähnte eine Sammelklage....
Mich würde mal eure Meinung interessieren!
Viele Grüße
Gabriele
P.S. Ich habe nun schon öfter gelesen, dass man die Schulden doch irgendwie bezahlen darf ohne dass eine Gläubigerbevorzugung entsteht. Aber wie?? Meine Kaution liegt ja noch unangetastet beim Vermieter. Auf den Vorschlag hin meinen alten Vertrag zu kündigen, die Kaution zur Deckung der Schulden zu nehmen und mich eine neue Kaution mit neuem Vertrag stellen zu lassen, wurde leider abgelehnt. Bei Altschulden darf kein neuer Mietvertrag gemacht werden. Sturköpfe :fuchsteufelswild: