Hallo,
sicher ist das schön öfter gefragt worden, ich hoffe jedoch auf mein persönliches Anliegen Antwort zu erhalten.
Als ich möchte gern wissen, wann meine WVP nun genau begonnen hat, da ich meine Lohnsteuererklärung (rückwirkend ab 2007) machen möchte und ich nun für mich genau wissen möchte, welches Geld mir zusteht und was genau an den TH abgeführt wird. Dazu muss ich halt wissen ab wann die WVP bei mir begonnen hat. Hier nun das Schreiben vom Amtsgericht:
Beschluss vom 16.10.2008
Beschluss
1. Das Insolvenzverfahren wird nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.
2. Dem Schuldner werden die Verfahrenskosten für die Dauer der WVP und das Restschuldbefreiungsverfahren nach § 4 a InsO gestundet.
Gründe:
Im Insolvenzverfahren hat mit Frist zum 05.06.2008 der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren stattgefunden.
Die Schlussverteilung durch den TH ist nicht möglich, da keine Masse vorhanden ist.
Dies wurde dem Gericht nachgewiesen.
Mit Beschluss vom 24.06.2008 wurde dem Schuldner die Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 InsO angekündigt. Die Wohlverhaltensperiode endet in 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung. Die Beschluss ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
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So nun ist meine Frage: Beginnt meine WVP nun
a) am 16. bzw. 17.10. 2008 (Datum des erhaltenen Beschlusses)
b) am 05. bzw. 06.06.2008 (Schlusstermin im schriftlichen Termin)
c) oder am 24. bzw. 25.06.2008 (Beschluss: Erteilung der Restschuldbefreiung)
(Also ehrlich da soll mal Einer durchblicken.... :dntknw:)
Ich hoffe jemand ist schlauer als ich. Und bitte nicht übel nehmen, aber bitte nur Antworten die auch "sicher" sind (also nicht: "das müsste, sollte, dürfte).
Vielen Dank im Voraus.