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Autor Thema: Einreichung Kto-Ausz. im RSB-Verfahren????  (Gelesen 1796 mal)

lillyfee

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Einreichung Kto-Ausz. im RSB-Verfahren????
« am: 07. April 2013, 17:36:25 »

Liebes Forum,
am 6.02.2013 wurde mein IN-Verfahren mangels Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben. Wenn ich es recht verstehe bin ich nun in der WVP. Der gegenwärtige IV wird im Beschluss vom 6.12.2012 zum Treuhänder bestellt (§ 291 Abs. 2 + § 292 InsO).
Der Treuhänder teilte mir im Schreiben vom 21.02.2013 mit: „Die Überwachung der Erfüllung der Obliegenheiten wurde mir nicht übertragen. Ihre für diesen Verfahrensabschnitt zuständige Sachbearbeiterin ist Frau X.  Bitte reichen Sie zum Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Situation und Ihres Einkommens geeignete Unterlagen (Lohnbescheinigungen, Bewilligungs-/Aufhebungsbescheide ALG, Rentenbescheide, etc.) für den Zeitraum der gesamten WVP jeweils fortlaufend, selbständig ein. Wechsel der Beschäftigungsstelle sind unverzüglich anzuzeigen.
An dieser Stelle teile ich mit, dass ich jährlich im Februar einen weiteren Bericht beim Insolvenzgericht einreichen werde. Sollten mir bis zu diesem Zeitpunkt Ihre Einkommensnachweise nicht vollständig vorliegen, müsste ich dieses entsprechend dem Gericht mitteilen.Ich darf Sie aus diesem Grund dazu anhalten, die Nachweise hier tatsächlich regelmäßig in Kopie einzureichen.
Auf die Folgen eines Verstoßes gegen die Obliegenheiten (§296 InsO) weise ich ausdrücklich hin.

Und jetzt meine Frage: wer kann diesen Brief übersetzen? warum reichen dem IV meine Lohnbescheinigungen nicht aus? Er will auch weiterhin die Kontoauszüge (hat er mir im Telefonat gesagt). Habe ihm die Unterlagen immer pünktlich per Fax geschickt. Die Sendeberichte, dass die Unterlagen angekommen sind habe ich abgeheftet. Muss ich da jetzt persönlich vorbei gehen und die Unterlagen abgeben gegen Quittung? Habe Angst, daß die RSB versagt wird. Für eine kurze Info bin ich dankbar. :neutral:
Liebe Grüße lillyfee.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Einreichung Kto-Ausz. im RSB-Verfahren????
« Antwort #1 am: 07. April 2013, 19:27:07 »

gelöscht, weil falsch
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 19:18:10 von Der_Alte »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Einreichung Kto-Ausz. im RSB-Verfahren????
« Antwort #2 am: 08. April 2013, 11:33:16 »

§ 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Dem Schuldner obliegt es
...dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

noch zur Ergänzung:
Es sollte ausreichen, dass Sie ihm die Unterlagen weiterhin zufaxen.
Was die Kontoauszüge anbelangt, sollten Sie sich vielleicht schriftlich bestätigen lassen, ob er die tatsächlich will. Die Anforderung der Kontoauszüge wird nicht von allen betrieben. Füllt schließlich auch die Akten.
« Letzte Änderung: 08. April 2013, 20:03:08 von Insokalle »
Gespeichert
 
 

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