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Autor Thema: WVP und prepaid kreditkarte  (Gelesen 3192 mal)

nirvanna

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WVP und prepaid kreditkarte
« am: 19. März 2012, 10:14:04 »

bin nun in der WVP und würde mir gern eine prepaid visa zulegen (bei der vorigen ist was schief gelaufen und statt namenswechsel wg heirat wurde die ganz gekündigt). muss ich den TH um erlaubnis bitten oder reicht eine mitteilung zur kenntnis aus?
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HeinoHome

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Re: WVP und prepaid kreditkarte
« Antwort #1 am: 19. März 2012, 10:41:46 »

Moin,
wenn Sie sich tatsächlich in der WVP befinden, müssen Sie niemanden darüber informieren.
Seit Aufhebung des Verfahrens sind Sie wirtschaftlich wieder eigenständig handlungsbefugt.

Grüße aus Hamburg
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Die_Anderen_waren_es

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Re: WVP und prepaid kreditkarte
« Antwort #2 am: 19. März 2012, 19:28:01 »

Die Prepaidkarte macht kein Problem.
Ich bin noch im laufenden Verfahren und habe eine. Hatte den TH kurz gefragt und alles ging in Ordnung. Im laufenden Verfahren nur darauf achten, dass möglichst nur das pfändungsfreie Geld vom eigenen Girokonto auf die Karte gebucht wird...dann kann dir keiner was. In der WVP darfst du wieder sparen und so :-) ...selbst im laufenden Verfahren ist es mir erlaubt, Geld anzuhäufen solange ich die Herkunft nachweisen kann. ( ..vom Pfändungsfreien Einkommen)
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hurts

Re: WVP und prepaid kreditkarte
« Antwort #3 am: 26. März 2012, 17:02:43 »

...selbst im laufenden Verfahren ist es mir erlaubt, Geld anzuhäufen solange ich die Herkunft nachweisen kann. ( ..vom Pfändungsfreien Einkommen)

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.
Der Meinung war ich auch, und hatte in dieser Phase Geld beiseite gelegt.
Als der IV Wind davon bekam hat er es zunächst vollständig eingezogen.
Nur sehr mühevoll habe ich es zurückbekommen, da es eine Rücklage war für die Umsatzsteuer aus der freigegebenen Tätigkeit und für eine Überzahlung der ARGE gedacht war.
Seitdem habe ich nichts mehr "angehäuft" während dem laufenden Verfahren.

« Letzte Änderung: 27. März 2012, 08:23:32 von hurts »
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WVP seit Mitte 2012.
 

Hasenonkel

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Re: WVP und prepaid kreditkarte
« Antwort #4 am: 26. April 2012, 19:09:55 »

...selbst im laufenden Verfahren ist es mir erlaubt, Geld anzuhäufen solange ich die Herkunft nachweisen kann. ( ..vom Pfändungsfreien Einkommen)

Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.
Der Meinung war ich auch, und hatte in dieser Phase Geld beiseite gelegt.
Als der IV Wind davon bekam hat er es zunächst vollständig eingezogen.
Nur sehr mühevoll habe ich es zurückbekommen, da es eine Rücklage war für die Umsatzsteuer aus der freigegebenen Tätigkeit und für eine Überzahlung der ARGE gedacht war.
Seitdem habe ich nichts mehr "angehäuft" während dem laufenden Verfahren.




Mit welcher Begründung denn bitte?
Das pfändungsfreie Einkommen ist "pfändungs-frei" und es liegt doch wohl im Interesse aller wenn nicht alles bis auf den letzten cent verbraten wird.

Bei meiner Prepaid-Visa gab es auch kein Problem, schließlich kann damit nur das Geld ausgegeben werden was vorher auch eingezahlt wurde. Außerdem gab es wohl auch keine Schufa-Anfrage in diesem Zusammenhang.

Was höchstens passieren kann: die kartenausgegebende Bank ist einer der Insolvenzgläubiger; dann kann es zu einer Ablehnung kommen.
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