Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: angsthase am 25. Oktober 2010, 16:38:44
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Hallo zusammen,
ich habe mich erst falsch direkt in dem Insolvenzverfahren eingetragen - arbeite mich hier ziemlich mühsam durch... :?
Bitte um Erklärung: Welche Gründe sind da gemeint?
§ 850f ZPO Änderung des unpfändbaren Betrages
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn
b) besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen
Vielen Dank!
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Hallo !
Damit ist gemeint, das du unter bestimmten Vorraussetzungen einen Teil des pfändbaren Einkommens behalten darfst.
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
z.B. Teure Medikamente oder Hilfsmittel.
Ob dein eventueller Antrag erfolg hat, entscheidet das Gericht.
Was genau hast du vor ??