Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Christ am 28. September 2010, 12:23:29
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Hallo gute Leute :hi:
In diesem Forum habe einiges über Wohlwollende Dritte
gelesen , Die , Forderungen der Gläubiger bezahlen dürfen . :coffee:
Meine Frage :
Wie sied das aus mit Ehefrau des Schuldners .
Darf Sie das auch ? :gruebel:
Bitte um Eure Erfahrungen und Meinungen .
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Hallo Christ !
Zuerst müssen wir differenzieren, ist dein Mann bereits in der Insolvenz oder hat er den Antrag noch nicht ausgefüllt und abgegen ??
Das ist ganz wichtig zu wissen, vielmehr ist auch wichtig, ob Ihr mit deiner Zahlung die Schulden wirklich aus der Welt schaffen könnt.
Solange dein Mann NICHT im Insolvenzverfahren ist, darf theoretisch jeder Mensch auf dieser Welt seine Schulden bezahlen, wenn er denn möchte.
Ist dein Mann schon im Insolvenzverfahren, wird es kritisch !
Wenn dann müsste Ihr, nach Absprache mit dem IV, alle Gläubiger gleich behandeln und bezahlen.
Um eine eindeutige Auskunft zu geben, bräuchte ich den aktuellen Stand, Inso oder nicht !
Gruß Horst
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Hallo gute Leute :hi:
Paar benötigte Erläuterungen für Dich Horst
Als Christ bin ich , der Ehemann hier gemeint , Schuldner der sich
Zahlungsunfähig und Überschuldet gegenüber der Gläubiger erklärt hat.
Befinde mich in der Aussergerichtliche Einigungsversuch , also bin
noch nicht in der Insolvenz ( der Antrag wurde auch noch nicht abgegeben )
Meine Ehefrau ist Eigenständige Persönlichkeit , Die für meine Schulden
nicht Haftet. ( Da Verpflichtungen nicht mit unterschrieben hat ) .
Mit der ewentuele Zahlung der Ehefrau , würden nicht alle Schulden
aus der Welt geschafft .
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Hallo Christ !
Wenn das so ist wie du es beschreibst, darf deine Frau auch bezahlen.
Nur eines sollte klar sein, wenn nicht alle Schulden aus der Welt geschafft werden können, müsste Ihr euch sicher sein, das Ihr den Rest auch stemmen könnt.
Nicht das deine Frau Summe X bezahlt und du am Ende doch in die Inso musst.
Dann hättet Ihr unnötiges Geld "verbrannt".
Wenn Ihr einen erträglichen Vergleich schließen könnt, auch mit Geldmitteln deiner Frau, den Ihr wirklich bis zum Schluß bedienen könnt, dann steht dem nichts im Wege.
Gruß Horst
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Jedoch gibt es Mittlerweile ein aktuelles Urteil vom BGH, dass Zahlungen an Insolvenzgläubiger aus dem pfändungsfreien Vermögen selbst im laufenden Verfahren als nicht unrechtmäßig sieht! Da hierdurch kein Insolvenzgläubiger benachteiligt wird.
BGH, Urteil vom 14. 1. 2010 - IX ZR 93/ 09; LG Hagen
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Hallo Fallera !
Da hast du natürlich Recht !
Aber wenn die beiden sich nicht sicher sein sollten, das sie den eventuellen Vergleich bis zum Schluß bedienen können, macht es doch keinen Sinn "gutes" Geld den schlechten hinterher zu werfen !?
Wie siehst du das ??
Gruß Horst
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sehe ich genauso!
ein sinnvoller vergleich ist keine schlechte lösung.
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Selbst mit dem BGH Urteil bleibt es ein zweischneidiges Schwert.
Die Gläubigerbevorzugung ist damit nicht aus der InsO wegzudiskutieren.
Zumal sich das Urteil auf einen unter Zwang gesetzten Schuldner bezieht.
Dieses Urteil stellt also keinen Freibrief dar.
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Hallo gute Leute :hi:
Danke für Eure Antworten . :thumbup:
Noch kurze Erleüterung zu der geplante Zahlung meiner
Ehefrau als Dritte .
Die Zahlung soll etwa 50 Euro sein für eine Rechnung den ich letzte
Woche erhalten habe ( Autoversicherung Nachzahlung für verwertete KFZ ).
Meine Gesamtschulen betragen etwa 50 000 Euro bei vier Gläubiger .
Und diese Rechnung möchte meine Frau für mich bezahlen , damit mir
der Stress mit zusätzlichen fünften Gläubiger erspart bleibt .
Den Stromanbiter möchte auch noch die Ehefrau dazu übernehmen .
Was mir noch sorgen macht zu diese Thema ist Folgendes . :uneinsichtig:
Meine Ehefrau arbeitet nicht , bekommt auf eigenes Konto Kindergeld ausgezahlt
für acht jährige Tochter , und auch Kindergeld und Elterngeld für Baby ( Drei Monate ).
Ist auch Unterhaltsberechtigt ( drei Jahre nach Geburt des Kindes ).
Meine Frage dazu : :gruebel:
Kann der GL , TH , oder IG bezweifeln oder Pfiffen lassen wovon meine Frau
das Geld hat für die Zahlungen als Dritte , oder Behaupten ,
da Sie Unterhaltsberechtigt ist , und dadurch von mir unterstützt wird ,
dann darf Sie auch keine Zahlungen als Dritte für meine Schulden übernehmen .
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ
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Bei einem ernsthaften außergerichtlichen Einigungsversuch, müßten alle GL aufgeführt sein.
Und ja, Selbst Sie können in dieser Phase noch GL befriedigen.
Daran ist nichts strafbar.
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Hallo gute Leute :hi:
Danke paps :respekt:
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ