Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: superskunk am 07. März 2008, 12:31:01
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Hallo erstmal :)
Ich bin/war Kunde der CC-Bank und habe in den letzen 2 Jahren knappe 40000,- Euro schulden zusammen mit meiner Frau gemacht. Leider ging unsere Ehe kurz nach Abschluss des Kredites kaputt, sodass ich nunmehr getrennt von ihr in einer eigenen Wohnung lebe. Durch dir Lohnsteuerklassenänderung im Januar verdiene ich nur noch ca. 1400,- wovon ich 404 euro als Mindestunterhalt für die Kinder monatlich zahle. Meine Frage ist folgende: Die CC-Bank und ein paar andere Gläubiger drohen mir jetzt mit Anwälten und verlangen natürlich Raten für Kredite und Gegegstände. Ich habe einen Termin bei der Schuldnerberatung am ende Mai, bis dahin habe ich aber die Befürchtung Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen. Da ich nach dem Auszug mein Girokonto auf CC-Bank ins unendliche überzogen habe (möbel, renovier-zeugs) habe ich Grund zur Annahme das mir diese Sachen auch wieder gepfändet werden. Zumal das Konto Ende des Monats gekündigt wird. Genauso wie die Kredite.. Gibt es eine Möglichkeit die Sachen (Computer, Möbel, Fernseher) z.B. meiner neuen Freundin oder Freunden zu 'überschreiben' oder zu 'verkaufen' damit sie mir nicht weggenommen werden können? Gibt es Vordrucke? Rechne jeden Moment mit Mahnbescheiden bzw Lohnpfändungen. Da ich aber 2 unterhaltspflichtige kinder habe, sind max. 20,-/Monat pfändbar :D
Damit geben die sich doch sicherlich nicht zufrieden?
Will zumindest den Rest meiner wenigen Sachen behalten.
Danke für Tipps!
skunk
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kann mir echt keiner weiterhelfen? oder will es keiner? :D
lg
skunk
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Ich habe einen Termin bei der Schuldnerberatung am ende Mai, bis dahin habe ich aber die Befürchtung Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen.
-> so schnell geht das alles nicht. Erst muss tituliert werden (i.d.R. gerichtlicher Mahn-/Vollstreckungsbescheid), dann wird irgendwann der Gerichtsvollzieher beauftragt mal kurz vorbeizukommen, sich umzuschauen und wieder zu gehen.
Gibt es eine Möglichkeit die Sachen (Computer, Möbel, Fernseher) z.B. meiner neuen Freundin oder Freunden zu 'überschreiben' oder zu 'verkaufen' damit sie mir nicht weggenommen werden können? Gibt es Vordrucke?
-> Ich bitte Sie, solche Gedanken besser gleich wieder vergessen. Gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar. Sollten Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt auf Teilzahlung gekauft/geliefert worden sein, könnten diese ohnehin nicht einfach "überschrieben" werden.
Da ich aber 2 unterhaltspflichtige kinder habe, sind max. 20,-/Monat pfändbar Damit geben die sich doch sicherlich nicht zufrieden?
-> bei 1.400 Euro netto und 2 unterhaltspflichtigen Kinder ist gem. Lohnpfändungstabelle nichts pfändbar.
Will zumindest den Rest meiner wenigen Sachen behalten.
-> wie gesagt, gewöhnlicher Hausrat ist unpfändbar. Nur , was Ihnen nicht gehören (bspw. Eigentumsvorbehalt), kann herausgefordert werden.
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Sorry, wenn das nicht zum eigentlichen Thema gehört, aber es geht um eine Verständnisfrage.
Mir ist bekannt, das z.B. Inkassounternehmen Titel von Gäubigern aufkaufen, dass jemand Titel von Schuldnern kauft, ist mir neu, oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden?