Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: soraya1 am 19. Oktober 2009, 20:10:41
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Hallo erstmal
Ich hoffe dass mir jemand ein paar hilfreiche Tips geben kann..Mein Mann hat Privatinsolvenz angemeldet,diese wird in 4 Wo.beantragt. Wir haben vor 6 Mon.(Dazu muß ich sagen,wir leben getrennt) ein Auto für mich finanziert,er als Hauptkreditnehmer,ich als Bürge. Wir stehen beide im Brief und ich zahle das Auto von Anfang an. Ich bin selbständig als Kleinunternehmer,mir haben sie keinen Kredit gegeben,also lief es auf ihn. Nun meine Frage,was passiert jetzt mit dem Auto? Habe schon mit der Bank gesprochen,die wollen mich nur als Kreditnehmer wenn ich einen Bürgen bringe,was aber pasiert wenn ich niemanden finde.? Bin schon echt verzweifelt.Danke soraya
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was aber pasiert wenn ich niemanden finde.?
-> da Sie Bürge sind, wird die Bak das Auto nach Eröffnung vermutlich zurückforderung und (billig) verwerten. Sie düfen dann als Bürge für die Differenz aufkommen. Es war keine gute Idee so zu verfahen.
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dann könnte ich es doch (billig) kaufen! Ich hatte mit der Bank gesprochen denen ist es egal wer das Auto bezahlt,solange es gezahlt wird. Muß ich wirklich vom schlimmsten ausgehen,gibt es keine Möglichkeiten?
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Autos gibt es wie Sand am Meer - und die werden täglich billiger !
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Danke! Sehr hilfreiche Antwort.
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soraya1 - nichts für Ungut , aber als Insolvenzler lernt man sich zu trennen.
Du bist nicht in der Insolvenz, also red mit der Bank und finde eine Lösung. Du sagst doch selbst, der Bank ist es egal wer zahlt.
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Du hast Recht,was komme ich hier rein und jammere rum,ich finde einen Weg und wünsche euch allen nur das allerbeste!
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Warum gleich so beleidigt?
Leider wird sich ohne weiteren Bürgen kein anderer Weg finden, wenn die Bank mit Ihnen nicht finnzieren möchte.
Und nochmal die Frage, wer steht im eigentlichen Kaufvertrag?
Nur Ihr Ex?
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Sorry wenn sich das beleidigt anhörte,aber gegen eure Probleme ist meins allenfalls ärgerlich.
Wir stehen gemeinsam im Kaufvertrag. Er als Haupt ich als Mitschuldner.
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Es geht nicht um den Darlehensvertrag sondern um den Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung.
Nur daraus läßt sich das Eigentum ableiten.