Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: Thecrow29 am 02. Februar 2008, 21:42:17
-
Hallo allerseits,
Ich plage mich nun schon seid geraumer Zeit ob ich mit meinen Schulden die ich in meiner Selbstständigkeit angehäuft habe,
Heiraten und eine Familie gründen sollte.
Meine hauptsächlichen bedenken bestehen darin, wenn ich nun die Insolvenz durchziehe nach welchen Hauptgesichtspunkten gehe ich in der Pfändungstabelle aus?
Zählt der Ehepartner/in auch zu den unterhaltspflichtigen Personen?
Kann das Kindergeld oder Erziehungsgeld Gepfändet werden?
Muss meine zukünftige Lebenspartner/in für Schulden aufkommen?
Ich währe echt super dankbar für jeden Tip den ich bekommen könnte.
-
Ich plage mich nun schon seid geraumer Zeit ob ich mit meinen Schulden die ich in meiner Selbstständigkeit angehäuft habe
- > wollen Sie die Selbständigkeit weiterführen ? Familie verpflichtet , auch wirtschaftlich.
Meine hauptsächlichen bedenken bestehen darin, wenn ich nun die Insolvenz durchziehe nach welchen Hauptgesichtspunkten gehe ich in der Pfändungstabelle aus?
-> die Lohnpfändungstabelle richtet sich nach § 850c ZPO. Zunächst sind leibliche Kinder und der Ehepartner zu berücksichtigenden unterhaltspflichtige Personen, sofern Unterhalt gewährt wird.
Zählt der Ehepartner/in auch zu den unterhaltspflichtigen Personen?
-> Ja, solange dieser nicht eigene existenzsichernde Einkünfte hat
Kann das Kindergeld oder Erziehungsgeld Gepfändet werden?
-> Kinder geld nicht, Erziehungsgeld auch nicht, beim Elterngeld kommt's drauf an, wer dieses bezieht und in welcher Höhe.
Muss meine zukünftige Lebenspartner/in für Schulden aufkommen?
-> Nein.