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Autor Thema: Lastschrift zurückbuchen  (Gelesen 4458 mal)

Shakes

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Lastschrift zurückbuchen
« am: 08. September 2011, 20:44:06 »

Nabend !!

Ich bin seit 1 Woche zahlungsunfähig und hatte schon Gespräche mit der Schuldnerberatung. Mein Konto steht im Soll und ich habe keinen Pfennig zum Leben.

Was mich interessieren würde: Ist es legal Lastschriften vorsätzlich vom letzten Monat einfach wieder zurückzubuchen (z. B. Kreditkartenrate)..?

Ist es strafbar auf Hinblick einer Insolvenz die ich demnächst anstrebe..??

Für Hilfe bin ich dankbar.

Gruß
Shakes
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Fallera

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Re: Lastschrift zurückbuchen
« Antwort #1 am: 09. September 2011, 08:00:07 »

Das Rückbuchen von Lastschriften ist natürlich legal, sonst gäbe es diese Möglichkeit auch nicht!

Im Hinblick auf eine Insolvenz machen Sie sich nicht strafbar!

Ich würde jedoch hingehen und allen die Genehmigung zum Lastschriftseinzug entziehen und nur noch das nötigste per Überweisung zahlen (Strom, Miete etc.) Die Bank wird die Kreditkarte kündigen und den offenen Saldo fällig stellen. In der Insolvenz würden diese Schulden dann auch einer evtl. RSB zum Opfer fallen!

Nutzen Sie die Kreditkarten nicht mehr! Denn hier hätte die Bank evtl. Spielraum für einen Versagensantrag nach § 290 InsO, wenn Sie zum Zeitpunkt der Nutzung schon wussten, Zahlungsunfähig zu sein. Gilt im übrigen für jegliche Form von Kreditrahmen.
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Kurt Cobain
 

Insokalle

Re: Lastschrift zurückbuchen
« Antwort #2 am: 09. September 2011, 19:46:56 »

Das Thema wurde an anderer Stelle schon einmal ausführlich diskutiert. Diesen willkürlichen Widerruf berechtigter Lastschriften würde ich sein lassen. Wenn Sie Pech haben, melden die Gläubiger Ansprüche aus vbuH an.
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