Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Prävention => Thema gestartet von: JosevMaul am 21. Oktober 2008, 23:31:37

Titel: Schulden bei Krankenkasse - Pfändung trotz Ratenzahlung?
Beitrag von: JosevMaul am 21. Oktober 2008, 23:31:37
Hallo,

Folgender Fall: Person A ist selbständig und hat Schulden bei der Krankenkasse ABC: ca. 3600,- Euro. Bei der ABC ist die Person A zurzeit nicht versichert. Ein Vollziehungsbeamter der ABC war bei dieser Person zuhause und Person A hat ihn 500,- in Bar gegeben und Person A hat vorgeschlagen 100,- Euro pro Monat an Krankenkasse ABC zu zahlen. So weit so gut. Ein paar Monate ging das mit den 100,- Euro gut, doch dann schreibt der "Vollstreckungsbeamter" der ABC, dass die mit der Summe (100,-) nicht einverstanden sind und dass es mindestens 200,-/Monat sein muss. Andernfalls drohen die der Person A mit "Maßnahmen der Zwangsvollstreckung"

Da Person A ein kleiner Unternehmer mit kleiner Gewinnspanne ist, ist für diese Person 200,-/Monat an ABC zu überweisen nicht machbar.

Persona A hat mit diesem Herrn Vollstreckungsbeamter gesprochen, und er meinte dazu, dass er dann die Miete eines Mieters pfänden werde. Also die Person A vermietet ein Ladenlokal für 814,- Euro incl. Steuern an ein Motorradgeschäft.

Meine Frage nun: Darf Krankenkasse ABC ohne Gerichtbeschluss das machen? Und dürfen die dann in den Ladenlokal der Person A oder nachhause kommen und Gegenstände pfänden? Denn dafür braucht man doch ein Wisch vom Gericht.

Person A ist selbständig und verkauft Haushaltsgeräte. So was in der Art "An und Verkauf"
Ich brauche dringend Antworten, denn ich habe bis Ende diesen Monats Zeit zu reagieren.

Verbraucherzentrale konnte nur teilweise helfen, da die den Selbständigen nicht helfen kann.

Danke im Vorraus!

Ich hofe der Text ist verständlich!
Titel: Re: Schulden bei Krankenkasse - Pfändung trotz Ratenzahlung?
Beitrag von: paps am 22. Oktober 2008, 00:02:43
Grundsätzlich sollte die Vereinbarung mit dem Vollstreckungsbeamten der AO..ABC gültigkeit haben.
Da scheinbar mehr als eine Rate gezahlt wurde, würde ich als Schuldner von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen.

Um kurzfristig die Pfändung der Miteinnahmen zu verhindern, fällt mir jetz auch nichts ein.
Vielleicht sollten Sie bei der Vollstreckungsstelle direkt vorsprechen, um das Problem zu klären.