Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Prävention => Thema gestartet von: KayP am 10. August 2010, 12:16:52
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Liebe Forumsmitglieder!
Ich hatte vor einiger Zeit schon Mal mit meinem Problem gepostet.
Kurz nochmal meine Situation:
Mußte vor ca. 2 Jahren Firmen-Insolvenz mit meiner Firma beantragen, weil unser Hauptkunde kurzfristig abgesprungen war.
Bin seitdem selbständig.
Durch die Firmeninsolvenz sind einige Schulden bei mir aufgelaufen, ca. 75 000 Euro. Als Geschäftsführer wurde ich privat für den Kontokorrentkredit von 40 000 Euro in Haftung genommen, Finanzamt bekommt ca. 13 000, dann noch ein Privatkredit, den ich nicht mehr bedienen kann.
Ich habe mittlerweile einen Rechtsanwalt beauftragt, der an die Banken und FA ein Vergleichsangebot geschickt hat.
Das belief sich auf 250 € an alle Gläubiger, die nächsten 6 Jahre.
Eine Privatinsolvenz möchte ich unbedingt vermeiden.
Zwei der Gläubiger, eine Bank und FA, haben das Angebot rundweg abgelehnt, die andere Bank (der größte Gläubiger mit 40 000 Euro) möchte gerne zunächst eine vertrauliche Selbstauskunft, bevor er entscheidet.
Nun ist meine Frage:
macht es Sinn, wenn ich nochmals persönlich bei Bank und FA vorspreche? Dort meine Situation nochmal erkläre, etc.
Bin allerdings sehr nah am Wasser gebaut und halte solche Gespräche selten ohne Weinkrampf durch....
Ich habe die Termine bereits ausgemacht. Beide Parteien wissen auch, worum es geht. Kann es mir Hoffnungen machen, dass die Gesprächstermine angenommen wurden?
Gibt es da Erfahrungen, Tipps? Möchte das auch gerne ohne Anwalt machen, also nur meine "nackte" Person...
Stehen meine Chancen besser, wenn ich EV anbiete?
Sorry für die vielen Fragen und die etwas konfuse Erläuterung. Bin ziemlich verzweifelt...
Viele Grüße und vielen, vielen Dank,
K.
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Die weitere Vorgehensweise sollten Sie doch mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen!
Sie sollten ihn insbesondere fragen, weshalb die Gläubiger mit Ihrem Regulierungsvorschlag nicht einverstanden sind. Das kann Ihr Rechtsanwalt durch einen einfachen Telefonanruf in Erfahrung bringen. Nur wenn Sie wissen, weshalb die Gläubiger Ihren Vorschlag ablehnen, machen Überlegungen hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise Sinn.